Oberste Geschossdecke nachträglich dämmen
Bei nicht genutzten und genutzten Spitzböden
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bei nicht genutzten Spitzböden die leichteste und preiswerteste Dämm-Maßnahme. Bei plattenförmigen Dämmstoffen ist eine mehrlagige, versetzte Einbringung des Materials empfehlenswert. Eine oberseitige Abdeckung, z.B. Spanplatten mit Nut und Feder, kann lose verlegt werden. Oft kann der Dämmstoff in Form von schüttfähigen oder einblasbaren Dämmstoffen eingebracht werden. Wenn die alten Ausfachungen von Holzbalkendecken noch in Ordnung sind, können auch die Schlacken- oder Stakenausfachungen an Ort und Stelle bleiben.
Schwieriger und teurer ist die Dämmung von Geschossdecken in Mehrfamilienhäusern mit Trocken- und Abstellkammern. Hier sind nur Konstruktionen einsetzbar, die ausreichende Tragfähigkeit besitzen. Dies erfordert den Einbau von trittschallgedämmten Lagerhölzern, zwischen die der Dämmstoff eingebaut wird, oder die Verwendung von begehbaren Dämmstoffplatten. Der Bodenbelag sollte eine wasserundurchlässige Oberfläche aufweisen. Weitere Folgearbeiten ergeben sich aus der nun ca. 20 - 25 cm höheren Lage der Fußbodenoberkante. Dadurch müssen die Durchgangshöhe von Türen und die Austrittshöhe von Treppen ggf. angepasst werden.
In der Neufassung der EnEV werden die Anforderungen an die Dämmung von Geschossdecken verschärft und die dämmtechnische Nachrüstung aller ungenügend gedämmten Dachböden gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum 31. Dezember 2005 müssen begehbare und zugängliche oberste Geschossdecken so nachgerüstet bzw. erneuert werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke den Wert von 0,15 - 0,25 W/m²K erreicht oder unterschreitet.
