Bauproduktengesetz
Das Bauproduktengesetz (BauPG) regelt das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte und anderer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften. Verständlicher formuliert: Das BauPG regelt den ersten und alle weiteren Verkäufe von Produkten für den Bausektor innerhalb der EU.
Nach dem BauPG darf ein Bauprodukt in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, wenn es „brauchbar nach § 5 und auf Grund nachgewiesener Konformität nach § 8 mit der CE-Kennzeichnung nach § 12 Abs. 1 gekennzeichnet ist.“ Zulassungsstelle zur Überprüfung der Konformität ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin.
Bauprodukte, die aufgrund des Bauproduktengesetzes in den Verkehr gebracht wurden, sind in der Bauregelliste B Teil 1 zusammengefasst.
Das Bauproduktengesetz wird wahrscheinlich zum 1. Juli 2013 außer Kraft gesetzt, da zu dem Zeitpunkt alle Bestandteile der neuen Bauproduktenverordnung gültig werden (BauPVo, Verordnung EU 305/2011). Der genaue juristische Ablösungsprozess steht allerdings noch nicht fest.
