Regeln für einen effizienten Wärmeschutz
Die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) enthält strenge Vorschriften für den Wärmeschutz von Gebäuden und bezieht sich auf Neubauten und Sanierungen gleichermaßen: Das Ziel des Energiekonzepts der Bundesregierung ist es, den Primärenergiebedarf in Deutschland bis zum Jahr 2050 um 80% und den Wärmebedarf bis zum Jahr 2020 um 20% zu senken.
Bestehende Gebäude lassen sich durch geeignete Wärmeschutzmaßnahmen in Kombination mit einer effizienten Gebäudetechnik so sanieren, dass sich ihr Energieverbrauch um bis zu zwei Drittel reduziert. Dabei ist es wichtig, die für die jeweilige Bauaufgabe passenden Dämmmaterialien und -stärken zu wählen und Wärmebrücken zu vermeiden. Für die Planung und schadensfreie Durchführung von Dämmmaßnahmen gelten folgende Grundregeln:
- Die Wärmeschutzmaßnahme muss sich über die gesamte Gebäudehülle erstrecken. Werden einzelne Bereiche nicht gedämmt, entstehen Wärmebrücken, an denen es zu Tauwasser- und damit zur Schimmelbildung kommen kann. Bei Bestandsgebäuden gilt es, Hohlräume zu orten und entsprechend zu dämmen.
- Wärmeübertragende Hüllflächen sind erdberührte Bauteile wie Bodenplatten, Kellerwände oder Kellerdecken, Außenwände und Fenster sowie das Dach oder die oberste Geschossdecke.
- Besonders betrachtet werden müssen Bauteile wie auskragende Vordächer und Balkone, da diese erhebliche Wärmebrücken darstellen. Durch eine Verstärkung der Dämmung können sich diese Schwachpunkte verstärken.
- Bei Übergängen zwischen Innen- und Außendämmungen können Bereiche entstehen, die nicht ausreichend gedämmt sind. Zur Verringerung solcher Wärmebrücken müssen die einzelnen Dämmebenen überlappend ausgeführt werden, wie zum Beispiel bei einer Flankendämmung.
- Grundsätzlich ist ein sinnvoller Verlauf der Dämmung um das Gebäude festzulegen. Dabei sollte man entscheiden, welche Räume beheizt werden und welche nicht: So ist die Dämmung der obersten Geschossdecke dann sinnvoll, wenn der darüberliegende Dachboden nicht ausgebaut und beispielsweise nur als unbeheizter Abstellraum genutzt wird. Bei Bestandsbauten ist der nachträgliche Einbau einer solchen Dämmung bis zum Ende des Jahres 2011 unter bestimmten Bedingung sogar zwingend vorgeschrieben. Bei einer Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum wird hingegen das komplette Dach gedämmt. Diese Maßnahme ist vergleichsweise aufwendiger und um ein vielfaches teurer.
- Die Dämmung der Unterseite der Kellerdecke stellt eine einfache und sinnvolle Alternative zur Dämmung der kompletten Kellerwände und Bodenplatte dar, wenn der Keller nicht beheizt wird
