Nachträgliche Dachdämmung

Viele Dachböden werden im Zuge der Nachverdichtungen in Städten in Wohnraum umgewandelt. Diese Baumaßnahme ist oft mit etwas größeren Aufwand verbunden: Einerseits muss ein Dachausbau im Geschosswohnungsbau – stellt er eine Nutzungsänderung dar – baurechtlich genehmigt werden. Andererseits sind statische Belange zu prüfen, denn die Ausbaulasten von Dämmungen und Verkleidungen können einen Dachstuhl an seine statischen Grenzen bringen. Außerdem erfordert die Umnutzung im Geschosswohnungsbau meist eine brandschutzrechtliche Betrachtung unter den aktuell gültigen Anforderungen.

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Zwischen-, Auf- und Untersparrendämmung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die genaue Lage der nachträglichen Dämmschicht. In innerstädtischen Wohngebäuden, die um 1900 errichtet worden sind, gibt es zur Zwischensparrendämmung häufig keine Alternative. Eine reine Aufsparrendämmung ist hinsichtlich der vorhandenen Brandwände problematisch, da diese 30 cm über die bestehende Bedachung geführt werden müssen und dementsprechend anzupassen wären. Die Brandwände sind jedoch häufig Gemeinschaftsbesitz, deshalb müssten alle Eingriffe mit den Nachbarn abgestimmt werden. Sofern das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann es Einwände geben aufgrund der sich durch den Eingriff verändernden Geometrie sowie durch die sich verändernden Traufanschlüsse.

Eine reine Untersparrendämmung minimiert meist den ohnehin knappen Wohnraum im Dachgeschoss zu stark. Sofern die Abmessung der Sparren und somit die Dämmstärke nicht ausreichend ist, können die Sparren mit Beilaschen verstärkt werden. Eine weitere Option ist die Kombination mit einer Aufsparrendämmung als Unterdeckplatte sowie einer Untersparrendämmung als Installationsebene und Unterkonstruktion für die innere Bekleidung. Es empfiehlt sich im Zuge des Ausbaus, auch die Dachziegel samt Unterkonstruktion zu überprüfen. Alte Eindeckungen sind häufig ohne ausreichende Hinterlüftungsebene ausgeführt, wodurch es zu Bauschäden kommen kann. 

Ebenfalls von Bedeutung ist die raumseitige Dampfbremse, um den Feuchteeintrag in die Dämmung zu minimieren. Hier werden inzwischen relativ diffusionsoffene Dampfbremsen mit einem moderaten sd-Wert empfohlen, der zwischen 2 und 5 m liegt.

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Dachwohnräume nachträglich dämmen

Eine nachträgliche Dämmung über bestehenden Dachwohnräumen ist dagegen oft leichter zu erstellen. Viele Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser sind in den Dachgeschossen schlecht oder gar nicht gedämmt. Da die Gebäude von innen bereits ausgebaut sind, wird die Sanierung meist von außen vorgenommen. Hierfür gibt es speziell entwickelte Dampfbremsen, die feuchteadaptiv sind und über die bestehende Innenverkleidung sowie über die Sparren geführt werden. Von außen wird dann die Dämmung in die Sparrenzwischenräume eingelegt, die anschließend von oben mit einer Unterspannbahn oder Unterdeckplatte geschlossen werden. Danach folgt der reguläre Aufbau für die Deckung mit Konterlattung, Dachlattung und Dachdeckung.

Bei Reihen- oder Doppelhäusern verändert sich im Zuge der Sanierung meist die Aufbauhöhe, wodurch ein Versatz zu den angrenzenden Dachflächen entstehen kann. Dieser wird meist mit Nockenblechen abgesetzt. Die bessere Lösung wäre, sich mit dem Nachbar*innen zusammenzuschließen und so bei einem Eingriff die durchgehende Dachfläche beibehalten zu können.

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Anforderungen an bestehende Gebäude nach dem GEG

Die Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes wird auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. In § 47 Nachrüsten eines bestehenden Gebäudes ist eine Nachrüstpflicht festgelegt. Die oberste Geschossdecke oder das darüberliegende Dach müssen also gedämmt sein. Für den Fall, dass die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt werden, darf der U-Wert 0,24 W/m2K nicht überschreiten, gemäß DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Der Mindestwärmeschutz ist erfüllt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des Daches nicht höher als U = 0,71 W/m2K ist. Die genannten Anforderungen betreffen Nutzungseinheiten, die mindestens vier Monate pro Jahr auf wenigstens 19° C beheizt werden.

Ist eine geeignete Dachdämmung aus technischen Gründen begrenzt, so wird auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen, um die technisch höchstmögliche Dämmung einzubauen mit einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK oder besser. Bei Hohlraumdämmungen oder Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen sind 0,045 W/mK möglich.

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Dämmstoffe für die nachträgliche Dachdämmung

Die konstruktiven Anforderungen und die Eigenschaften des jeweiligen Dämmstoffs, entscheiden, ob er in Frage kommt. Viele Hersteller haben ein spezielles Produktsortiment, das für nachträgliche Dachdämmungen entwickelt wurde. Für die Zwischensparrendämmung sind starre Dämmstoffe nicht geeignet, da sie sich an die bestehenden Sparren nicht anpassen können und in der Folge meist Wärmebrücken entstehen. Produkte zur Aufsparrendämmung, die mit Unterdeckplatten kombiniert wird, gibt es in der Regel nur aus Holzfasern. Einige Hersteller bieten aber auch Systeme für Aufsparrendämmungen mit bereits aufkaschierter Unterspannbahn an.

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