Einblasdämmung aus Steinwollegranulat
Nachträgliche Dämmung von zweischaligem Mauerwerk
Sollen Gebäude unter Beibehaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes energetisch saniert werden, sind behutsame Dämmlösungen gefragt. Das gilt gleichermaßen für historische als auch regional typische Fassaden wie beispielsweise aus Backstein. Bei zweischaligen Mauerwerkskonstruktionen bietet sich das Füllen des Hohlraums an. Wie die nachträgliche Dämmung von verklinkerten Außenwänden mit einem minimalinvasiven Eingriff in die Bausubstanz gelingen kann, zeigt ein Beispiel aus Emden. Bei drei Mehrfamilienhäusern der ortsansässigen Wohnungsbau-Genossenschaft „Selbsthilfe" sorgt eine Einblasdämmung aus nicht brennbarer Steinwolle für die gewünschte Energieeinsparung und einen höheren Wohnkomfort.
Gallerie
Der Bauherr entschied sich für das setzungssichere und
formstabile Steinwollegranulat Fillrock KD des Herstellers
Rockwool. Bei den dreigeschossigen Bauten wurden insgesamt 90
Kubikmeter dieses Dämmstoffs in die jeweils fünf bis sieben
Zenitmeter breiten Hohlschichten eingebracht. Mit einer mobilen
Maschine wird das Material mittels Druckluft in den Spalt zwischen
Außenwand und Vormauerwerk lückenlos eingeblasen. An der Fassade
werden dafür im Vorfeld etwa 25 mm große Löcher in die T-Fugen
gebohrt. Vor dem Einbringen und auch während des Verfüllens wird
mittels Endoskop der Hohlraum kontrolliert und anschließend werden
die Bohrlöcher unauffällig verfugt. So lässt sich die bestehende
Hülle erhalten, der Energieverbrauch der Gebäude erheblich senken
und die Störung für die Bewohner während der Maßnahme
minimieren.
Das flockenförmige Granulat aus Steinwolle ist gemäß DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten als nicht brennbar (A1) eingestuft, diffusionsoffen und erreicht mit einer Einblasrohdichte von 80 bis 120 kg pro m² einen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,038 W/mK. Zur Anwendung als Kerndämmung zweischaliger Mauerwerkswände muss die Steinwolle den Hohlraum vollständig ausfüllen, der Mindestschalenabstand beträgt dabei 40 mm.
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