Dämmung und Lüftung
Die klimatischen Bedingungen in Gebäuden haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Zum einen sind die Anforderungen an den Wärmeschutz gestiegen und die Außenbauteile - bedingt durch höhere Energiepreise, aber auch durch das Bedürfnis nach mehr Behaglichkeit der Nutzer/Bewohnern - wurden mit Wärmedämmungen verbessert. Zum anderen spielt die Luftdichtigkeit eine immer größere Rolle. Insbesondere bei Anschlüssen verschiedener Bauteile, zum Beispiel bei Fenstern oder im Dach, kommt es auf eine fachgerechte Ausführung der Luftdichtigkeit an.
Die Gebäudehülle muss insgesamt luftdicht sein. Der vorgeschriebene Luftwechsel ist über eine reine Fugenlüftung nicht mehr zu gewährleisten. Seit 2009 ist die Lüftungsnorm DIN 1946-6 als anerkannte Regel der Technik zu beachten. Die Norm fordert eine Luftwechselrate von 0,5 - d. h. ein vollständiger Luftwechsel innerhalb von zwei Stunden. Zusätzlich trifft sie Festlegungen über die Planung und Ausführung einer Wohnung: Auch in Abwesenheit des Nutzers und bei geschlossenen Fenstern darf keine erhöhte Raumluftfeuchte und Schimmelpilzbildung auftreten.
Bereits bei einem Fensteraustausch besteht die Hinweispflicht des Planers. Die meisten Neubauten sowie sanierte Altbauten müssen ab 2009 über eine nutzerabhängige Lüftungseinrichtung verfügen. Eine Teilsanierung, wie z. B. der Austausch von Fenstern oder die Dämmung der Außenbauteile, kann im Falle eines Schadens sogar als Planungsmangel ausgelegt werden.
