Brandverhalten von Baustoffen - Baustoffklassen
Die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen, teilweise auch als Bauprodukte bezeichnet, sind gesetzlich geregelt durch die:
- Landesbauordnungen
- Ergänzende Rechtsverordnungen (z.B. Garagenverordnung)
- Ergänzende Verwaltungsvorschriften (z.B. Muster-Hochhausrichtlinien)
- Eingeführte technische Baubestimmungen (z.B. Leitungsanlagenrichtlinie)
Die Baustoffe werden zur Feststellung ihrer baurechtlich geforderten Eigenschaften in Baustoffklassen eingeteilt. Auf nationaler Ebene erfolgt dies durch die DIN 4102. Auf europäischer Ebene werden die Baustoffklassen in der DIN EN 13501-1 geregelt. Neu zugelassene Baustoffe werden nach der DIN EN 13501-1 eingestuft.
Die DIN 4102 gibt einheitliche Prüfverfahren vor zur Ermittlung des Brandverhaltens von Baustoffen. Die baurechtlichen Anforderungen finden in der Klassifizierung nach DIN 4102 ihre Entsprechung.
Baustoffklasse nach DIN 4102 - Bauaufsichtliche Benennung
- A - nicht brennbare Baustoffe
- A1 - nicht brennbare Baustoffe ohne brennbare Bestandteile
- A2 - nicht brennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen
- B - brennbare Baustoffe
- B1 - schwer entflammbare Baustoffe
- B2 - normal entflammbare Baustoffe
- B3 - leicht entflammbare Baustoffe
Die DIN EN 13501 legt auf europäischer Ebene, die Klassifizierungsverfahren von Baustoffen in Baustoffklassen fest. Es werden sieben europäische Baustoffklassen (Euroklassen) unterschieden: A1, A2, B, C, D, E und F. Weitere Unterteilungen untersuchen Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) von Baustoffen. Bodenbeläge sind in besondere Klassen (fl = floorings) unterteilt.
Die Klassifizierungen der nationalen Klassifizierung nach DIN 4102 und der europäischen DIN EN 13501-1 sind nicht direkt aufeinander übertragbar. Nach Bauregelliste A Anlage 0.2.2 können den bauaufsichtlichen Benennungen (nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar) sowohl die europäische als auch die nationale Klassifizierung zugeordnet werden.
Ein klassifizierter Baustoff kann nur verwendet werden, wenn ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Für folgende Baustoffe gilt der Nachweis als erbracht:
- Geregelte Baustoffe nach DIN 4102-4 Abschnitt 2
- Geregelte Baustoffe gemäß Bauregelliste A Teil 1
- Geregelte Baustoffe auf Grundlage der europäischen Regeln nach der Bauproduktenrichtlinie gemäß Bauregelliste B Teil 1, oder nach der seit April 2011 geltenden Bauproduktenverordnung (BauPVo)
- Nicht geregelte Baustoffe gemäß Bauregelliste A Teil 2, nach DIN 4102-1 geprüft und klassifiziert
- Nicht geregelte Baustoffe gemäß Bauregelliste A Teil 2, die nach DIN EN 13501-1 und ergänzenden Normen klassifiziert und geprüft sind.
Baustoffe die keinen Nachweis nach oben genannten Kriterien vorweisen können, benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (nationale Ebene) oder eine europäisch technische Zulassung (europäische Ebene). Der Verwendbarkeitsnachweis macht Angaben zur Kennzeichnung des Baustoffes. Außerdem muss jeder Baustoff einen Übereinstimmungsnachweis haben, der in der Bauregelliste oder dem Verwendbarkeitsnachweis angegeben ist.
