Feuerwehrplan

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die die Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Sie sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Sie liefern der Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen, und tragen unter Umständen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Gallerie

Feuerwehrpläne enthalten folgende Angaben:

  • Darstellung der baulichen Anlage
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
  • Durchfahrtsbreiten und -höhen
  • Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
  • angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
  • Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
  • Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
  • Trennwände, Brandabschnitte
  • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
  • Bodeneinläufe
  • Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom

Der aus mehreren Teilen bestehende Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

  • Übersichtslageplan: Er besteht aus dem Grundrissplan des gesamten Objektes mit Bezeichnung und Geschossangaben der einzelnen Gebäude, Brandabschnitte, Zugänge bzw. Zufahrten, Flächen für Feuerwehr sowie der Darstellung der unmittelbaren Umgebung des Objektes (Nachbargebäude, Nutzung, Straßen, Löschwasserversorgung auf dem Grundstück sowie in unmittelbarer Umgebung).

  • Objektpläne (Geschosspläne): Sie enthalten die Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenhäuser, FW-Aufzüge, Gefahrenbereiche, Brandabschnitte und -wände, RWA-Bedienstellen, Hydranten- und Steigleitungen, Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen unter Verwendung der entsprechenden Symbole. Bei besonderen Gefahrenbereichen kann von den Behörden ein zusätzlicher Detailplan gefordert werden.

  • Verzeichnis mit Legende: Es führt die einzelnen Gebäude mit der jeweiligen Nutzung und Hinweis auf den zugehörigen Objektplan auf. Die Legende enthält die Darstellung und Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole.

  • Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation: Es enthält eine Auflistung der gelagerten und verwendeten Gefahrstoffe, mögliche Schutzmaßnahmen, zu verwendende Löschmittel sowie allgemeine Informationen nach Angabe der Brandschutzdienststelle.

Die verwendeten Symbole müssen der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und DIN 14034 Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen; entsprechen. Darüber hinaus sind ggf. spezifische Gestaltungsvorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle zu berücksichtigen. Eine Überkennzeichnung mit Symbolen ist zu vermeiden. Nicht in die Pläne einzuzeichnen sind Alarmhupen, Rettungskennzeichen, tragbare Feuerlöscher, Brandmelder und Bemaßungen. Der Übersichtsplan (Lageplan) ist mit einem Raster von 10 Metern zu versehen. Auf den Geschossplänen ist eine Maßstabsleiste von 10 Metern ausreichend.

Für die Erstellung der Feuerwehrpläne gilt es diverse Vorgaben aus der DIN 14095 einzuhalten:

  • Papierformat und Qualität
  • Maßstab und Raster zum Abmessen von Entfernungen
  • Planausrichtung mit Angabe der Himmelsrichtung
  • Beschriftung des Objektes
  • Angaben zu Gefahrenschwerpunkten
  • Flächenkennzeichnungen usw.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen. Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen sie ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Der Feuerwehrplan ist kein Feuerwehr-Einsatzplan!

Der Feuerwehrplan dokumentiert nur die örtlichen Gegebenheiten, enthält aber keine Angaben zur Einsatzstrategie oder zum taktischen Vorgehen im Brandfall. Die Pläne sind jedoch die Grundlage für die Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen. Diese enthalten dann weitergehende Festlegungen und Informationen für den Feuerwehreinsatz, wie z.B. für die Erstalarmierung von Feuerwehreinheiten und zum einsatztaktischen Vorgehen.

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