Decken

Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit

Decken im Sinne des § 31 der Musterbauordnung (MBO) sind horizontale, raumabschließende Bauteile, die ausreichend lange standsicher sein und die Brandausbreitung zwischen Geschossen verhindern sollen. Als ausreichend lange gilt der Widerstand gegen die Brandausbreitung bei Decken, wenn ihre Feuerwiderstandsfähigkeit den Anforderungen der Tabelle nach MBO entspricht. Die Anforderungen gelten auch für den unteren und oberen Abschluss von Laubengängen (offene Gänge, die als notwendige Flure und damit in der Regel als 1. Fluchtweg dienen).

Gallerie


Keine Anforderungen an den Feuerwiderstand werden gestellt für Decken im obersten Dachraum, wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind. Diese Decken sind feuerhemmend auszuführen, wenn von unten Trennwände nach § 29 MBO (s. Fachwissen zum Thema: „Trennwände”) anschließen. Ebenfalls keine Anforderungen werden nach Musterbauordnung (MBO) an Balkone gestellt, auch wenn darüber ggf. der 2. Fluchtweg führt. Zu beachten ist, dass bei Balkonen abweichende Regelungen in einzelnen Bundesländern (z.B. Hessen, Brandenburg) möglich sind.

Öffnungen in Decken

Öffnungen in Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, sind nur zulässig in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, sowie innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen. Weitere Öffnungen sind nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind und Abschlüsse besitzen, die der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decke entsprechen.

Leitungsanlagen und Lüftungsleitungen dürfen durch Öffnungen in Decken nur hindurchgeführt werden oder sie überbrücken, wenn Vorkehrungen gegen Brandausbreitung getroffen sind, wie Abschottungen für Kabeldurchführungen oder Brandschutzklappen. Alternativ können Lüftungs- und Leitungsanlagen in Schächten durch Decken geführt werden, die einen eigenen Brandabschnitt bilden. In diesem Fall sind die Schachtwände in den Feuerwiderstandsqualitäten der Decken (oder Trennwände) auszuführen und erforderliche Öffnungen in diesen Schachtwänden zu schotten.

Fachwissen zum Thema

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grundlagen

Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Da Leitungsanlagen abschottende Bauteile durchdringen, muss verhindert werden, dass sie im Brandfall Feuer und Rauch über einzelne Brandabschnitte und Geschosse hinaus übertragen.

Da Leitungsanlagen abschottende Bauteile durchdringen, muss verhindert werden, dass sie im Brandfall Feuer und Rauch über einzelne Brandabschnitte und Geschosse hinaus übertragen.

Haustechnische Anlagen

Leitungsanlagen

Welche Vorgaben gelten für Leitungsanlagen, die abschottende Bauteile durchdringen, um zu verhindern, dass sie im Brandfall Feuer und Rauch über einzelne Brandabschnitte und Geschosse hinaus übertragen?

In Gebäuden, in denen Menschen wohnen oder arbeiten, muss verbrauchte Raumluft regelmäßig durch frische Außenluft ersetzt werden. Der Luftaustausch erfolgt entweder über Fensterlüftung oder durch eine Lüftungsanlage.

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Haustechnische Anlagen

Lüftungsanlagen

Damit im Brandfall statt der Zu- oder Abluft keine heißen Gase oder Rauch in andere Räume, Geschosse oder Brandabschnitte gelangen können, sind Lüftungsleitungen brandsicher auszuführen.

Trennwände verhindern die Brandausbreitung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten.

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Baustoffe/​Bauteile

Trennwände

Welche Anforderungen gegen die Brandausbreitung gelten für Trennwände, was ist bei Öffnungen zu beachten?

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Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Bauprodukte müssen entsprechend den Vorgaben der Bauordnungen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz gewählt und verwendet werden.

Brandverhalten: Baustoffe nach europäischer Klassifizierung

Als Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Baustoffen auf europäischer Ebene dient ein Klassifizierungssystem, das im Jahre...

Bauteile: Gliederung

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

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Anforderungen an Bauteile

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Die Bauordnungen unterscheiden zwischen feuerbeständigen (fb), hochfeuerhemmenden (hfh) und feuerhemmenden (fh) Bauteilen.

Raumabschließende Bauteile

Raumabschließende Bauteile sind Wände, Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen u.ä., hier im Berliner Quartier „Mittenmang“, Architektur: Sauerbruch Hutton

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Welche Arten des Raumabschlusses gibt es, welche Anforderungen gelten für diese in Bezug auf die Brandbeanspruchung?

Balkone und Gebäudeabschlusswände

Baulückenschließung in Berlin-Kreuzberg: Die Balkone treten kaum vor die Außenwand vor

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Die Planung von Balkonen, die an Gebäudeabschlusswände (Brandwände) anschließen, erzeugt oft Unsicherheit hinsichtlich der...

Tragende und aussteifende Bauteile

Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lange standsicher sein (im Bild: U-Bhf in München).

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Welche Regelwerke sind zur Bemessung tragender Wände und Stützen für den Brandfall maßgeblich und welche Berechnungsverfahren gibt es?

Wärmedämmverbundsysteme

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Wärmedämmverbundsysteme (WDVS, WDV-Systeme) werden eingesetzt, um den Wärmeverlust an Gebäuden gemäß DIN 4108 Wärmeschutz und...

Brandwände I

Öffnungen in Dächern müssen so angeordnet sein, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann

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Wann und wo sind Brandwände erforderlich, welche zusätzlichen Anforderungen sind zur Verhinderung des Brandüberschlags zu beachten?

Brandwände II

Siebengeschossiger Holzbau in Berlin Prenzlauer Berg

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Was ist bei der Ausführung von Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem und solchen mit Holzbekleidung zu beachten, wann und in welcher Form sind Öffnungen in Brandwänden zulässig?

Brandwände III

In verschiedenen Musterverordnungen werden beim Einbau von Löschanlagen größere Brandabschnitte ohne Brandwände gestattet (z.B. Flächen bis zu 10.000 m² in der Muster-Verkaufsstättenverordnung).

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Manchmal gibt es Alternativen zu Brandwänden. Einige Musterverordnungen erlauben beim Einbau von Löschanlagen größere Flächen ohne Brandwände - zum Beispiel Verkaufsstätten.

Außenwandbekleidungen im Bereich der Brandwand

Brandwand als Gebäudeabschlusswand in Verbindung mit der Brandwand zum Nachbarn

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Nach Musterbauordnung (MBO) § 30 müssen Brandwände als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden bzw. nach 40,00 m im...

Trennwände

Trennwände verhindern die Brandausbreitung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten.

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Welche Anforderungen gegen die Brandausbreitung gelten für Trennwände, was ist bei Öffnungen zu beachten?

Decken

Betondecken, wie z.B. in der Zollverein School of Management and Design in Essen, sind horizontale, raumabschließende Bauteile, die im Brandfall ausreichend lange standsicher sein müssen.

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Welche Anforderungen gelten für Decken in Bezug auf die Feuerwiderstandsfähigkeit und in welchen Fällen sind Öffnungen zulässig?

Durchführungen von Leitungen in bestehenden Holzbalkendecken

In Gebäuden, die bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet wurden, befinden sich überwiegend Holzbalkendecken.

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Über lange Zeit war Holz der am meisten verbreitete Baustoff für tragende und raumabschließende Bauteile. In Gebäuden der Gründerzeit befinden sich daher überwiegend Holzbalkendecken.

Dächer

Dachlandschaft des Museums der Kulturen in Basel: harte Bedachung aus keramischen Fliesen

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Für die Ausführung von Dächern gegen Brandbeanspruchung existieren nationale und europäische Regelungen. Welche Vorgaben gelten für Gründächer und Lichtbänder?

Aufstockung im Bestand

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Solange ein genehmigtes Gebäude unverändert besteht, genießt es im Planungsrecht Bestandsschutz. In der Berliner Bauordnung (BauO...

Brandschutz im Dachgeschossausbau

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