Objektanforderungen
Der Begriff „Objekt“ bezeichnet in der Praxis vielfach nicht nur die Nutzungsart der Räume, sondern ist häufig auch von der Quadratmeterzahl abhängig. Objekte sind gewerblich oder öffentlich genutzte Räume; so sind die Anwaltskanzlei, die Arztpraxis oder das Büro eines Konzernchefs immer ein Objekt. Demgegenüber wird aus einem Wohnzimmer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses niemals ein Objekt, selbst wenn mit der Ausstattung große Quadratmeterzahlen verbunden sind.
In der Regel sind Bodenbeläge für den Objektbereich strapazierfähiger als solche für Wohnräume, da sie wesentlich stärken Verschleißerscheinungen unterliegen.
Bildnachweis: Gerald Biebersdorf, Düsseldorf (1); Armstrong, Bietigheim-Bissingen (2); Tretford, Wesel (3); Wahrer Barkowsky Architekten, Köln (4); Holger Knauf, Düsseldorf (5)

