Objektanforderungen bei textilen Belägen
Bodenbeläge für den Objektbereich werden als Objektbeläge bezeichnet. Dies betrifft jedoch nur textile und elastische Bodenbeläge (z.B. PVC oder Linoleum) nicht aber Marmor, Bodenkeramik oder Parkett. Ob ein textiler Bodenbelag für ein bestimmtes Objekt geeignet ist oder nicht, hängt im Wesentlichen von der Nutzungsart der jeweiligen Räumlichkeiten ab. Demzufolge kann auch nicht von einer allgemeinen Objekteignung geprochen werden. So sind die Anforderungen an ein Hotelzimmer deutlich andere als beispielsweise an die Schalterhalle einer Bank oder an ein Warenhaus.
Gemäß DIN EN 685 werden textile, elastische und Laminat-Bodenbeläge auf Basis der zugrunde liegenden Klassifizierungsnormen gekennzeichnet. Dabei werden textile Bodenbeläge Beanspruchungsklassen zugeordnet, die zwischen Wohn- und Objektbereich differenzieren. Für die Praxistauglichkeit ist außerdem die Beschreibung weiterer Zusatzeignungen wichtig. Im Objektbereich werden fünf Zusatzeignungen vergeben: Stuhlrolle, Treppe, Antistatik, Fußbodenheizung und Schnittkantenfestigkeit.
Wichtig ist, dass sich die Angaben des Herstellers auf die jeweils zugrunde liegende Klassifizierungsnorm beziehen (Polteppiche: DIN EN 1307; Nadelvliese: DIN EN 1470; Polvliese: DIN EN 13297; andere Textilbeläge: DIN EN 15114).
Bildnachweis: Tretford, Wesel (1,3); Armstrong, Bietigheim-Bissingen (2)

