Wärmedämmung in Fußböden
Außer den statischen Anforderungen müssen Böden auch bauphysikalischen Ansprüchen genügen, sie sollten sowohl wärmedämmend als auch schalldämmend ausgeführt werden.
Je nach ihrer Lage im Gebäude sind Böden unterschiedlich zu dämmen, z.B. im Keller nach unten oder unterhalb eines unausgebauten Dachgeschosses nach oben. Dabei empfiehlt sich jeweils, die Dämmung auf der kalten Seite des Bodens anzubringen. Teilweise eignet sich der Keller, aufgrund der Ausführung mit Gewölbedecken oder einer zu geringen Geschosshöhe, nicht zur Anbringung der Wärmedämmung unterhalb der Decke, dann kann sie oberhalb der Bodenplatte in den Fußbodenaufbau des Erdgeschosses integriert werden. Bei der Altbaumodernisierung muss berücksichtigt werden, dass sich dadurch die Bestandshöhen, von z.B. Türen und Fenstern verringern.
Schalldämmende Eigenschaften sind insbesondere in Mehrfamilienhäuser zu berücksichtigen. Bei der Schalldämmung müssen zwei verschiedene Arten von Schall berücksichtigt werden: Körperschall und Luftschall. Körperschall entsteht durch Maschinen (z.B. Waschmaschine) oder Installationen (z. B. Fallleitungen), er ist am Ort des Entstehens zu dämmen. Eine zusätzliche Dämmplatte direkt unterhalb der Waschmaschine bietet bei auftretendem Körperschall oft bereits ausreichende Abhilfe. Eine besondere Art des Körperschalls ist jedoch der Trittschall, der nach dem Betreten des Bodens durch direkte Schwingungseinleitung in das Mauerwerk entsteht und häufig zu Problemen zwischen den Bewohnern unterschiedlicher Stockwerke führt. Trittschall wird im Regelfall durch schwimmende Estriche auf einer Trittschalldämmung vermindert. Die sorgfältige Ausführung ist besonders in Mehrfamilienhäusern sehr wichtig.
Luftschallprobleme sind bei der Ausführung von Böden meist von einer untergeordneten Bedeutung, da eine gute Trittschalldämmung ebenfalls für eine Minimierung des Luftschalls sorgt. Bei dennoch auftretenden Beeinträchtigungen kann der Luftschall durch ergänzende Unterdecken minimiert werden.
Die Dämmschicht ist nach DIN 18560 Teil 2 mit einer
Polyethylenfolie von mindestens 0,1 mm Dicke oder mit einem anderen
Erzeugnis vergleichbarer Eigenschaften abzudecken, zum Beispiel mit
einer nackten Bitumenbahn mit Schrenzpapiereinlage (Dampfsperre mit bremsender
Wirkung). Die Abdeckung ist an den Randstreifen hochzuführen oder
mit der gegebenenfalls auf dem Randstreifen aufkaschierten Folie zu
überlappen. Die einzelnen Bahnen müssen an den Stößen cirka 8 cm
überdecken. Diese Abdeckungen ersetzen weder Dampfsperren noch Abdichtungen gegen Feuchtigkeit. Sie sollen
lediglich die Durchfeuchtung der Dämmschicht durch das Anmachwasser
des Mörtels und die Bildung von Mörtelbrücken verhindern.
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