Feuchtigkeit: Arten

Nach den Bauordnungen der Bundesländer sind Bauwerke und Bauteile so anzuordnen, „dass durch Wasser, Feuchtigkeit ... sowie andere, chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.“ Durch Feuchtigkeit beanspruchte bauliche Anlagen sind deswegen gegen Durchfeuchtung zu schützen. Wasser kann in allen Aggregatzuständen von flüssig über dampfförmig bis fest (durch Eiskristallisationsdruck) ein Bauteil angreifen und beschädigen.

Es werden grundsätzlich vier Arten von Feuchtigkeit unterschieden:

  • Bodenfeuchtigkeit
    Mit aufsteigender Bodenfeuchtigkeit ist im Sinne der DIN 18195-4 Bauwerksabdichtungen - Abdichtungen gegen Bodenfeuchte immer zu rechnen.

  • Nichtdrückendes Wasser
    Nichtdrückendes Wasser im Sinne der DIN 18195 Teil 5 ist Wasser in tropfbarer flüssiger Form. Dazu gehörten: Niederschlagswasser, Sickerwasser und Brauchwasser

  • Tauwasser
    Tauwasser fällt aus, wenn durch Dampfdiffusion ein Luftstrom mit hohem Luftfeuchtigkeitsgehalt auf einen Luftstrom mit niederem Luftfeuchtigkeitsgehalt trifft. Mann nennt diesen Vorgang auch Wasserdampfkondensation.

  • Restfeuchte aus dem Untergrund
    Die Restfeuchte entsteht bzw. entweicht aus dem Untergrund, wie z.B. der ungebundene Wassergehalt eines Estrichs. Sie darf nicht in den Bodenbelag eindringen, deshalb sind entweder Absperrmaßnahmen oder eine ausreichende Trocknungszeit vorzusehen.
Als Feuchteschutz im Fußbodenbau dienen Abdichtungen der verschiedensten Art. Abdichtende Maßnahmen durch den Estrichverleger müssen in der Leistungsbeschreibung gesondert vereinbart werden.

Bildnachweis: BMU / Bernd Müller, Be
rlin

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