BGR 181: Fußböden in Arbeitsräumen mit Rutschgefahr
Die Bodenbeschaffenheit spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Rutschgefahr in Arbeitsräumen zu verhindern und damit die Sicherheit zu erhöhen. Denn Rutschunfälle hängen vom Material und der Oberflächenstruktur des Belages ab, vom Grad der Verschmutzung und von der Verkehrswegführung.
Gallerie
Die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR181: Fußböden in
Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr bündelt
sämtliche Informationen zur Rutschhemmung von Bodenbelägen in nass belasteten
Arbeitsräumen. Dazu gehört beispielsweise die Einteilung der
Bodenbeläge nach dem R-Wert nach DIN 51130 Prüfung von
Bodenbelägen. Zur Bestimmung des Wertes werden auf einer
schiefen Ebene mit einem standardisierten Schuh und Gleitmittel die
Rutschhemmungsklassen R9 (geringste Rutschhemmung) bis R13 (höchste
Rutschhemmung) bestimmt. Weitere bauliche Anforderungen an
Fußböden, wie z.B. zu Stolperstellen oder Ablaufrinnen sowie
Hinweis zu Reinigung und Pflege sind ebenfalls in der BGR
enthalten.
Aus dem Inhalt der BGR 181:
- Anwendungsbereich
- Rutschhemmende Fußböden und Bewertung der Rutschgefahr
- Rutschhemmende Bodenbeläge (Art der Bodenbeläge, Prüfung und Beurtseilung der Rutschhemmung, Prüfung des Verdrängungsraumes, Auswahl geeigneter Bodenbeläge, Nachträgliche Verbesserung der Rutschhemmung von Bodenbelägen)
- Weitere bauliche Anforderungen an Fußböden
- Weitere betriebliche Anforderungen an Fußböden (Reinigung und Pflege, Organistatorische Maßnahmen)
- Anhänge zu den Anforderungen an die Rutschhemmung von
Bodenbelägen in Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen,
Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen in
Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen sowie ein
Bezugsquellenverzeichnis
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