Anforderungen an Fußböden und Bodenbeläge

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Bodenbeläge bzw. Fußbodenkonstruktionen übernehmen in Gebäuden als Bauprodukte, die durch die Begehung ihrer Nutzschichten teils starken mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, grundsätzlich wichtige Funktionen als die baulichen Bestandteile, welche die meisten Verkehrslasten in Räumen zu tragen haben.
 
Es ist deshalb bei der Ausstattung von Räumen erforderlich, Bodenbeläge u.a. nach gegebenen bauphysikalischen Erfordernissen zu planen und auszuführen, da diese die wesentlichen vor Ort anzutreffenden Anforderungen an Fußböden und ihre Konstruktionen stellen. Die bauphysikalisch an Bodenbeläge gestellten Erfordernisse liegen z.B. im Feuchte-, Schall- oder Wärmeschutz. Auch die elektrostatischen Eigenschaften, die verlegte Bodenbeläge aufweisen, können hier genannt  werden.
 
Die Einordnung von Bodenbelägen als Bauprodukt bedeutet weiterhin, dass sicherheits-relevante Anforderungen, die z.T. mit den bauphysikalischen Erfordernissen einhergehen, erfüllt sein müssen. So regelt etwa die EU-Bauproduktenrichtlinie (gültig bis 30.6.2013) sechs im Folgenden genannte, wesentliche Anforderungen:

  • Standsicherheit (Stichwort: Rutschhemmung)
  • Brandschutz (Stichwort: Schwerentflammbarkeit)
  • Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz (Stichwort: Emissionsverhalten)
  • Nutzungssicherheit (Stichwort: Gebrauchssicherheit)
  • Schallschutz (Stichwort: Schallabsorption)
  • Energieeinsparung, Wärmeschutz (Stichwort: Wärmedurchlass)
Neben solchen physikalischen und z.T. rechtlich festgelegten Anforderungen, die je nach Einsatzbereich und Raumnutzung eine Auswahl in Frage kommender Bodenbeläge einschränken bzw. prädestinieren können, sind weitere Eigenschaften zu berücksichtigen, die von Bodenbelägen zu erfüllen sind.

So übernehmen im Hinblick auf ihre Oberflächenbeschaffenheit die Bodenbeläge neben mechanischen Eigenschaften, wie z.B. ihrer Rutschhemmung oder Strapazierfähigkeit, vor allem auch wesentliche gestalterische Aufgaben, da optische wie auch haptische Eindrücke primär durch die Oberflächen von Fußböden bestimmt werden.
 
Aber nicht nur an die Oberflächen, die die eigentlichen sichtbaren Nutzschichten der Bodenbeläge ausmachen, werden Anforderungen gestellt, sondern ebenso an ihre rückseitigen Konstruktionen und Ausrüstungen, die nach der Verlegung der Beläge dem betrachtenden Auge vermeintlich entzogen sind. Im Zusammenhang mit Unterkonstruktionen, Tragschichten, Fixierungen oder Verklebungen, die je nach Belagsart erforderlich und unterschiedlich sein können, ermöglichen die rückseitigen Ausrüstungen von Bodenbelägen maßgeblich Eigenschaften wie eine notwendige Dimensionsstabiliät oder die Möglichkeit einer Wiederaufnahme, wenn Bodenbeläge zu wechseln sind.
 
Durch die vielfältigen verschiedenen Erfordernisse sowie die Tatsache, dass sich die Benutzung von Räumen teilweise erheblich unterscheidet, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit für die Bodenbelagsindustrie, eine entsprechend große Produktpalette bereitzuhalten und diese bzgl. ihrer Nutzungseigenschaften mit den stetig wachsenden Anforderungen weiterzuentwickeln und entsprechende gestalterische Lösungen zu finden.

Quelle: Textiles und Flooring Institute, Aachen