Qualitätsüberwachung

Zur Qualitätsüberwachung von Beton in einem Herstellwerk gehören:

  • Konformitätskontrolle nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 und Produktionskontrolle des Betonherstellers (Eigenüberwachung)
  • Überwachung der Produktionskontrolle durch eine anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung)
  • Zertifizierung der Konformität durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle
Die Konformitätskontrolle unterscheidet zwischen Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung bzw. Standardbeton. Je nach Betonart ergeben sich unterschiedliche Kontrollen. Für Beton nach Eigenschaften ist die Konformitätskontrolle vom Betonhersteller durchzuführen. Für Beton nach Zusammensetzung wird gemäß DIN 1045-3 der Konformitätsnachweis der Eigenschaften vom Verwender des Betons geführt; der Hersteller weist in der Regel lediglich die Zusammensetzung des Betons nach.

Im Rahmen der Konformitätskontrolle wird geprüft, ob der Beton den festgelegten Anforderungen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 entspricht. Die Konformitätskontrolle ist Teil der werkseigenen Produktionskontrolle. Die Konformität oder Nichtkonformität wird anhand von festgelegten Konformitätskriterien beurteilt. Nichtkonformität kann zu weiteren Maßnahmen im Herstellwerk oder auf der Baustelle führen.

Die Konformitätskontrolle kann für folgende Eigenschaften durchgeführt werden:
  • Druckfestigkeit
  • Spaltzugfestigkeit
  • Rohdichte von Schwerbeton und Leichtbeton
  • w/z-Wert
  • Zementgehalt
  • Luftgehalt von LP-Beton
  • Chloridgehalt von Beton
  • Konsistenz