Sonderbeschläge für biometrische Identifizierung

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Die Freigabe einer Tür kann auch durch programmierte Erkennungsmerkmale verschiedener Art erfolgen. Die Stimme, der Fingerabdruck und auch die Iris im menschlichen Auge werden als zweifelsfreie Merkmale zur Erkennung herangezogen.

Diese biometrischen Identifizierungsmerkmale (auch Identifikationsmerkmale genannt) können nur dann eingesetzt werden, wenn von den betreffenden Personen das entsprechende Merkmal vorher aufgenommen und gespeichert wurde. Ein Zugang zu einem solcher Art geschützten Bereich wird erst nach einer erneuten Aufnahme des Merkmals und dem Vergleich mit dem abgespeicherten Muster gewährt.

Von den in den letzten Jahren diskutierten oder zur Marktreife entwickelten biometrischen Identifikationsverfahren sind bis heute folgende bekannt und einsetzbar:

  • Stimmerkennung
  • Unterschriftenvergleich
  • Handgeometrieerkennung
  • Retina-Gefäßmustererkennung (Augennetzhaut)
  • Fingerabdruckanalyse
  • Optische Erkennung (automatischer Bildvergleich)
  • Opto-akustische Erkennung
Diese Systeme können z.T. in bereits bestehende Beschläge integriert werden, bei größeren Elementen, wie z.B. einem Netzhautscanner oder das Display zum Unterschriftenvergleich ist eine separate Anbringung beispielsweise in der Wand neben der Tür nötig. Dabei unterscheiden sich diese Beschläge nur durch die verwendete Identifikationsart bzw. die jeweiligen benötigten technischen Elementen dafür, ist die Identifikation erst erfolgt, werden von allen unterschiedlichen Systemen die bekannten elektronischen Schließzylinder aktiviert.