Sonderbeschläge für biometrische Identifizierung
Die Freigabe einer Tür kann auch durch programmierte Erkennungsmerkmale verschiedener Art erfolgen. Die Stimme, der Fingerabdruck und auch die Iris im menschlichen Auge werden als zweifelsfreie Merkmale zur Erkennung herangezogen.
Diese biometrischen Identifizierungsmerkmale (auch Identifikationsmerkmale genannt) können nur dann eingesetzt werden, wenn von den betreffenden Personen das entsprechende Merkmal vorher aufgenommen und gespeichert wurde. Ein Zugang zu einem solcher Art geschützten Bereich wird erst nach einer erneuten Aufnahme des Merkmals und dem Vergleich mit dem abgespeicherten Muster gewährt.
Von den in den letzten Jahren diskutierten oder zur Marktreife entwickelten biometrischen Identifikationsverfahren sind bis heute folgende bekannt und einsetzbar:
- Stimmerkennung
- Unterschriftenvergleich
- Handgeometrieerkennung
- Retina-Gefäßmustererkennung (Augennetzhaut)
- Fingerabdruckanalyse
- Optische Erkennung (automatischer Bildvergleich)
- Opto-akustische Erkennung