Schiebetorbeschläge
Schiebetore brauchen keinen Schwenkraum, weil sie beim Öffnen und Schließen in der Torebene bleiben. Es gibt drei Arten von Schiebetoren: untenlaufende, freitragende und obenlaufende. Obenlaufende Schiebetore finden meist als Hallentor Verwendung, untenlaufende und freitragende Schiebetore sind oft bei Gartentoren und- einfahrten zu finden. Unten- und obenlaufende Tore verfügen über Rollen auf oder an denen sie fahren.
Obenlaufende Schiebetore sind die am häufigsten ausgeführten Schiebetorkonstruktionen, sie fahren an Rollen hängend vor die Öffnung und sind i.d.R. im Fußbodenbereich zusätzlich in oder an einer Schiene geführt (siehe Zum Thema: Obenlaufende Schiebetürbeschläge).
Untenlaufenden Schiebetore sind für eine licht Durchfahrt von 2-15 m bei einer Höhe bis zu 2,50 m geeignet, sie laufen auf Rollen, die auf unten liegenden Laufschienen fahren. Auch an den Toroberkanten müssen die großen Schiebeflügel durch sogenannte Führungsschienen in der Flucht gehalten werden.
Freitragende Tore verschließen einem Kragarm ähnlich die Toröffnung und sind werkseitig mit Spezialbeschlägen zum Führen, Lagern, Halten und Bewegen des Schiebeflügels versehen. Sie werden in Öffnungsbreiten von 2 - 11 m und 1 -2 m Höhe angeboten und sind sowohl manuell als auch mit einem verdeckten Torantrieb zu kombinieren. Dieser kann z.B. aus einem Seilantrieb mit eingebauter Rutschkupplung sowie elektrischen Kontaktleisten an den Haupt- und Nebenschließkanten bestehen. Freitragende Tore sind eine Weiterentwicklung der Rollentore, die benötigen nur sehr wenig Fundamentfläche und gelten als witterungsunabhängig, d.h. sie werden nicht durch Eis, Schnee, Steine oder Schmutz in ihrem Lauf beeinträchtigt.
Da Schiebetore aller Bauarten vom Hersteller „beschlagen“ werden, gibt es eine Auswahl zu Form und Gestaltung der Beschläge - außer bei Verschließeinrichtungen - nur selten. Für alle Beschlagelemente an Schiebetoren - unabhängig von ihrer speziellen Funktion - gelten die folgenden, allgemeinen Anforderungen:
- Das Schloss muss der Größe und dem Gewicht des Tores entsprechen und in einen Schlosskasten innerhalb des Flügels liegen. Bei Schiebetoren ist eine hebende Falle zu verwenden.
- In jedem Öffnungszustand ist eine Feststelleinrichtung vorzusehen, ideal sind Anlagen mit Getriebemotor, hier lässt sich eine Einrichtung zur Verhinderung von Quetschen integrieren (Rutschkupplung).
- Die Beschläge müssen auch an den Grenzen der Gebrauchstauglichkeit ihre Funktion behalten, z.B. wenn sich ein Schiebetorflügel infolge von Winddruck oder -sog um - ein zulässiges - Maß beult, muss die Falle den Flügel noch ausreichend verschließen und ein freitragender Flügel darf sich nicht bleibend verformen.
Sonderformen an geneigten Einfahrten müssen mit Gegengewichten oder Getriebemotoren versehen werden, die den Flügel in jeder Stellung durch Selbsthemmung halten.