Allgemeines zu Fensterbeschlägen

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Aufgrund  der Vielfalt der Fensterarten, Fenstergrößen und -proportionen, Rahmenwerkstoffe (Holz, Kunststoff, Aluminium und Kombinationen) usw. ist das zur Verfügung stehende Beschlags- und Verschlussangebot für Fenster sehr umfangreich. Entscheidungen bezüglich der Form und der Gestaltung sowie die gewünschten grundsätzlichen Funktionen und Anforderungen spezifizieren allerdings die Fensterbeschläge bereits früh im Planungsstadium relativ genau. Später ist darauf zu achten, dass die Beschläge eines Objektes zueinanderpassen (Tür- zu Fensterbeschlägen etc.) und vor allem, dass die Beschlagskomponenten eines Systems, z.B. eines Drehflügelfensters, aufeinander abgestimmt sind.

Im Bereich der Funktionsbeschläge für Fenster und Fenstertüren werden zwei Gruppen unterschieden:

  1. Beschläge und Zubehör zum Verschließen
  2. Beschläge und Zubehör zum Bewegen und Öffnen
Die Erfüllung der Leistungseigenschaften gehört zur Verantwortung des Fensterherstellers. Er muss prüfen, ob die ausgeschriebenen bzw. die ausgewählten Beschläge ausreichen, um die Flügelfalzdichtigkeit, den Wärme-, Schall- und Einbruchschutz, ggf. Brandschutz und Sonderfunktionen zuverlässig zu erfüllen. Auch der Nachweis dieser Leistungsmerkmale gehört zur Erfüllungspflicht des Fensterherstellers.