Einsteckschlösser
Einsteckschlösser sind Schlossarten, die im Gegensatz zum Aufschraub- oder Kastenschloss in das Türblatt bzw. in den Rohrrahmen eingesteckt werden und von denen lediglich an der Schließkante des Flügels der vordere Abschluss, der sogenannte Stulp sichtbar bleibt. Sie besitzen in der Regel eine Falle zum Verschließen und einen Riegel zum Versperren. Das Schließwerk kann ausgeführt sein als
- Buntbartschloss: eine Sperrzuhaltung, Sicherung ausschl. durch Öffnung für den Schlüssel, geringe Sicherheit
- Zuhaltungsschloss (Chubbschloss): mehrere Zuhaltungsbleche, hohe Sicherheit gegen Nachsperren
- Profilzylinderschließwerk: Schloss und Sperreinrichtung getrennt, hohe Sicherheit durch die Möglichkeit der Einbindung in eine Schließanlage und geschützte Profilzylinder
- Einsteckschlösser mit Badriegel
Die Maße von Einsteckschlössern sind in DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser genormt, sollen sie in Feuer- oder Rauchschutztüren eingebaut werden, so sind die Anforderungen nach DIN 18250 Schlösser - Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren zu erfüllen. Ein wichtiges Maß ist das Dornmaß, die Entfernung von Stulpvorderkante bis Mittellinie Drücker: Üblich sind 55, 60, 65, 70, 80, 90 und 100 mm. Die Einbauhöhe beträgt einheitlich 1050 mm von OKFFB bis Mitte Drücker.
Die Sicherheitsanforderungen sind in vier Klassen ansteigend erläutert:
- Klasse 1: leichtes Innentürschloss
- Klasse 2: Innentürschloss
- Klasse 3: Schloss für Wohnungsabschlusstüren
- Klasse 4: Schloss für erhöhte Einbruchhemmung und hohe Benutzerfrequenz.
Zur eindeutigen Kennzeichnung sieht die DIN 18251 Kurzzeichen für Einsteckschlösser vor, nachfolgend einige Beispiele für die Benennung und deren Kurzzeichen:
- Buntbartschloss - BB
- Zuhaltungsschloss - ZH
- Zylinderschloss für Profilzylinder - PZ
- Schloss für Badtüren - BAD
- Schloss mit Wechsel - W
- DIN Links-Schloss - L
- DIN Rechts-Schloss - R
Beispiel: Schloss DIN 18251 - PZ 60 L - 3 = Linkes Einsteckschloss für Wohnungsabschlusstüren, vorgerichtet für Profilzylinder, Dornmaß 60 mm
In der einschlägigen Norm ist auch die Prüfung von Einsteckschlössern beschrieben, so müssen u.a. in Klasse 3 min. 300.000, in Klasse 4 min. 500.000 Betätigungen der Falle durchgeführt werden. Voraussetzung für die dauerhafte Funktion eines Einsteckschlosses sind
- die Montage nach den Vorschriften des Herstellers und
- die Wartung entsprechend der Benutzerhäufigkeit