Einbruchschutz

Bie Gebäuden konzentrieren sich einbruchhemmende, technische Maßnahmen zunächst auf den Widerstand gegenüber versuchten Aufbruchs. Dabei übernehmen die mechanischen Verriegelungsvorrichtungen an Fenster, Türen und Toren die wichtigste Aufgabe. Der Schutz gegen versuchtes Aushebeln bezieht sich in erster Linie auf die Ausführung und Stabilität der Beschläge. Die Entwicklung der Beschläge und Verschlüsse befindet sich im Bereich Einbruchschutz in einem, zum Teil grundlegenden Wandel. Unter der Bezeichnung „Mechatronik“ werden überlieferte, mechanische Komponenten mehr und mehr mit elektronischen Steuerungs- und Überwachunsfunktionen kombiniert.

Der Einbruchschutz unterscheidet zwei grundlegend verschiedene Aufgabenbereiche:

  • möglichst wirksamer Widerstand gegen Einbruch durch mechanische Verriegelungs- und Verschlusseinrichtungen
  • sowie elektronische Vorwarn- und Alarmsysteme

Einbruchhemmende Maßnahmen
Diese Maßnahmen konzentrieren sich darauf möglichst wirksamen Widerstand gegen versuchten Einbruch an Fenstern, Türen, Toren und weiteren Schwachstellen zu bieten und zwar in Form von mechanischen Verriegelungs- und Verschlusseinrichtungen. Die Beschläge und Schlösser übernehmen im weitesten Sinne mit Verriegelungen, Bändern, verstärkten Schließblechen und Verschlüssen die eigentliche Aufgabe. Es wird angestrebt, dem Einbruchversuch über eine Zeitspanne von fünf bis acht Minuten erfolgreich Widerstand gegenüber zu setzen. Die Erfahrung zeigt, dass Einbrecher nach ca. acht Minuten ihr Vorhaben aufgeben oder gestört werden.

Wichtig bei vertraglichen Vereinbarungen: Einbruchsichere Fenster, Türen, Tore und Außenbauteile gibt es nicht! Einbruchhemmung bedeutet, den Zeitraum vom Beginn des versuchten Aufbruchs bis zum erfolgten Einbruch so lange wie möglich zu verzögern.

Elektronische Vorwarn- und Alarmsysteme
- zum Teil mit Überwachungskameras - sind für den Schutz außerhalb des betreffenden Objektes im Einsatz. Eine Vorwarnung kann bereits vor der Berührung mit dem Gebäude bzw. mit den Außenbauteilen (Fenster, Türen, usw.) ausgelöst werden. Standardausführungen erzeugen Alarm in Form von Signaltönen, meistens in Verbindung mit Blinklichtsignalen. Im weiteren Ausbau der elektronischen Vorwarneinrichtungen können sofort Meldungen über BUS-Systeme oder ähnliche Übertragungen an programmierte Stellen (Polizei, Wachdienst, Nachbarn, Verwandte, usw.) weitergeleitet werden.

Elektronische Warn- und Alarmvorrichtungen können, auf Wunsch zusätzlich, in einbruchgefährdeten Bauteilen wie Türen, Fenstern, Nebeneingangstüren usw. alarmauslösend eingebaut werden. So reagieren Schloss- und Beschlagteile zum Beispiel auf Erschütterungen und Schläge im Zusammenhang mit gewaltsamen Aufbruchversuch. Eine beliebte Alternative sind Alarmschleifen im Scheibenzwischenraum (SZR) von Mehrscheiben-Isoliergläsern. Alarmgebende Einrichtungen in der Ebene der Gebäudeaußenwand gehören ebenfalls zum Bereich der Alarm- und Vorwarnprozesse, auch wenn im letzteren Fall der Einbrecher bereits zur Tat schreitet. Die elektronische Vorwarnung verfolgt das Ziel, Einbrecher abzuschrecken und vor dem erfolgten Einbruch zu vertreiben.