DIN 18357 und DIN 18299: Abrechnung von Beschlagarbeiten
Zur Abrechnung von Beschlagarbeiten heißt es in der DIN 18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Beschlagarbeiten bzw. in DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: „Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, so ist die Leistung aufzumessen“.
In Abschnitt 4 der genannten Normen ist auch geregelt, welche Leistungen als Nebenleistungen erbracht, und welche als besondere Leistungen abgerechnet werden dürfen. Letztere sind z.B.:
- das Anfertigen von Probestück, die am Bau nicht verwendet werden und
- das Herstellen und Schließen von Löchern in Mauerwerken, Beton und dergleichen.