DIN 18250 Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren

Die DIN 18250 Schlösser - Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren ist in Deutschland seit geraumer Zeit bekannt. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, um den Bezug zur europäischen Norm für mechanisch betätigte Schlösser nach DIN EN 12209 Schlösser und Baubeschläge - Schlösser - Mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche - Anforderungen und Prüfverfahren, sowie den nationalen Restnormen DIN 18251-1 Einsteckschlösser für gefälzte Türen, DIN 18251-2 Rohrrahmenschlösser und DIN 18251-3 Mehrfachverriegelungen zu erhalten.

Die DIN 18250 gilt für Einsteckschlösser an einflügeligen Türen und für Einsteckschlösser am Gangflügel von zweiflügeligen Türen. Schlösser gemäß dieser Norm erfüllen die Vorraussetzung zum sicheren Betrieb von bestimmten Bauarten von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen auch im Brandfall. Die Verwendung von Schlössern nach DIN 18250 ist in Deutschland unter anderem in allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen von Feuerschutzabschlüssen geregelt.