Begriffe für Beschläge: DIN links und DIN rechts

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Die DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen regelt verschiedene Begriffe und Bezeichnungen im Bezug auf Beschläge und deren Einsatzbereiche, gemeint sind die Anschlagseiten von Türen, Fenster, Läden und Schlösser.

Drehflügeltüren,-fenster, -läden
Die Tür (oder das Fenster) wird von der Seite betrachtet, von der die Türbänder/-angeln sichtbar sind. Die Öffnungsfläche ist die Fläche, die auf derjenigen Seite liegt, nach der sich der Flügel öffnet, sie ist Bezugsfläche für die Bezeichnung „links“ oder „rechts“, Schließfläche ist die gegenüberliegende Seite.

  • Öffnungsfläche = Kennzahl
  • 0Schließfläche = Kennzahl 1
  • Linksflügel = Kennbuchstabe L
  • Rechtsflügel = Kennbuchstabe R

Die DIN-Richtung ist im Bezug auf Türdrücker auf jeden Fall erforderlich, wenn Wechselgarnituren gewünscht sind.

Schiebetüren, -fenster, -läden
Eine Links-Schiebetür schlägt beim Verschließen vom Standort des Betrachters aus gesehen links an. Der Standort ist im Raum.

Schlösser, Beschläge, Türschließer

  • ein Links-Schloss ist ein Schloss für den Linksflügel einer Tür, ein Rechts-Schloss analog eines für Rechts-Flügel
  • ein Links-Beschlag ist ein Beschlag für den Links-Flügel einer Tür, ein Rechts-Beschlag analog einer für eine Rechts-Flügel-Tür
  • ein Links-Türschließer ist ein Türschließer für den Links-Flügel einer Tür, ein Rechts-Türschließer analog einer für Rechts-Flügeltür.

Erfordert die Konstruktion eines Schlosses, Beschlags oder Türschließers die Bezeichnung mit Links oder Rechts, so gilt:

  • Links-Schloss, etc. = Kennbuchstabe L
  • Rechts-Schloss, etc. = Kennbuchstabe R

Bei Kastenschlössern und bestimmten Beschlägen ist zusätzlich die Angabe der Montagefläche wichtig (Öffnungs- oder Schließfläche mit den Kennzahlen 0 bzw. 1).