Türbänder
Türbänder, auch Türangeln oder fälschlicherweise Scharniere genannt, verbinden die Tür mit der Zarge oder dem Blendrahmen und ermöglichen ihre Drehbewegung. In der Regel werden Einbohrbänder eingesetzt, die sich ab den 1950er Jahren gegenüber den bis dahin üblichen Bändern mit Einstemm-, Einfräs- oder Aufschraublappen durchgesetzt haben. Der Ersatz der Einstemm-Fitschenlappen durch runde Zapfen zum Einbohren war eine geradezu revolutionierende Entwicklung, lassen sie sich doch hervorragend industriell verarbeiten und ermöglichen einen sehr viel rationelleren Einbau der Tür.
Zwei- und dreiteilige Einbohrbänder werden für Wohnraumtüren und für genormte Zimmertüren in vielen Varianten, z.B. steigend (die Tür wird beim Öffnen angehoben), hergestellt. Besonders umfangreich sind die Varianten für Objekttüren, da die Rahmenprofilierung, das Material, die Tragfähigkeit sowie die Beanspruchungen für jede Tür nahezu maßgefertigte Bänder erfordern. Für die unterschiedlichen Türen-Profilausbildungen werden entsprechend geformte und bemessene Bandteile entwickelt und hergestellt.
Alle Bänder bestehen – unabhängig von der jeweiligen Gestaltung – im Prinzip aus drei Bauelementen: dem am Rahmen oder der Zarge befestigten Bandunterteil, dem am Flügel befestigten Bandoberteil sowie dem Dorn, der die Drehachse bildet. Im Einzelnen werden Bänder nach der Gestalt unterschieden in:
- Aufschraubbänder
- Kreuzbänder
- Fitschenbänder
- Einbohrzapfenbänder
- Einstemmbänder
- Konstruktionsbänder
- Anschweißbänder
- Zapfenbänder mit Traghebel
Die Anforderungen und Prüfungen von Tür- und Fensterbändern sind nach DIN EN 1935: Baubeschläge Einachsige Tür- und Fensterbänder genormt, Türbänder in DIN 18268: Baubeschläge; Türbänder, Bänder für Feuerschutztüren in DIN 18272: Feuerschutzabschlüsse; Bänder für Feuerschutztüren.
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