Allgemeines zu Normen und Richtlinien

Es gibt kaum ein Fachgebiet im Bauwesen, welches vergleichbar zum „Schloss und Beschlag“ nahezu jedes Detail durch Normen festgelegt hat. Diese straffe, nationale Reglementierung liegt im Interesse der Beschlag-Hersteller einerseits und den ausschreibenden Bauplanern, Architekten und Verarbeitern andererseits. Alle Beteiligten richten sich nach Normen, Vorschriften und Richtlinien mit dem Ziel, Missverständnisse zu vermeiden und Unsicherheiten zu reduzieren.

Die Beschlag-Normen befassen sich mit allen Details dieses Bauzubehörs: Abmessungen, Konstruktionsdetails, Mindestforderungen und Leistungseigenschaften, Materialgüte, Oberflächenschutz und weiteren Sachgebieten. Die nationalen Regelwerke aller EU-Länder - so auch Deutschland - werden gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) nach und nach in Europa-Normen umgesetzt. Die Europa-Regelwerke werden unter dem Dach des CEN (Europäisches Komitee für Normung, Brüssel) in Zusammenarbeit aller EU-Länder erarbeitet. Die EN-Normen befassen sich nicht mit Konstruktions- und Ausführungseinzelheiten. Es werden für Fenster und Türen, Tore, Beschläge und Zubehör nur Funktionen, Anforderungen bzw. „Leistungseigenschaften“ sowie Normen für die Durchführung von Prüfungen als Eigenschaftsnachweis bearbeitet.

Unabhängig von der Europa-Harmonisierung werden zahlreiche nationale Normen bestehen bleiben. Beispiel hierfür sind DIN 4108 Wärmeschutz, DIN 4109 Schallschutz und weitere, ständig überarbeitete deutsche Normen. Die Länderbauordnungen (Bauen in Deutschland ist Länderzuständigkeit) sind, wie viele hierzulande bauaufsichtlich eingeführte Vorschriften, im nationalen Bereich verbindlich.Die VOB „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ bleibt ebenfalls nationale, deutsche Vorschrift. Für den Bereich der Beschläge legt die DIN 18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Beschlagarbeiten wichtige Einzelheiten für Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung von Beschlägen fest.

Schließlich haben die Verarbeitungsrichtlinien - hier die Richtlinien der Beschlägehersteller - baurechtlich einen hohen Stellenwert. Wer diese Richtlinien zum Beispiel beim Anschlagen und Beschlägeeinbau nicht beachtet, ist für alle Folgeschäden verantwortlich. Das Produkthaftungsgesetz (PHG 1988) bezieht diese Regelung auf die Passage „Instruktions-Pflicht“. Aber auch derjenige, der Beschläge bedient und mit ihnen umgeht, ist an seine Sorgfaltspflicht gebunden - vorausgesetzt, er ist informiert worden.

Die Einführung von Normen, Regelwerken und Richtlinien soll Unsicherheiten und Fehler bei der Bauabwicklung vermeiden. Die Konstruktions- und Gestaltungsfreiheit, sowie der Technische Fortschritt, sollen durch Normen nicht eingeengt werden. Unter diesem Gesichtspunkt bekommt der fachgerechte Umgang mit Beschlägen einen immer höheren Stellenwert. Aber auch Normen und Regelwerke werden immer unentbehrlicher: Bewährte Beschläge und Schlösser nach Norm und Vorschrift bilden die sicherste Grundlage für eine zuverlässige, optimale Funktionserfüllung von Fenstern, Türen, Toren und Klappläden.