Griffhöhe bei Fenstern
Normen, Komfort und Praxis
Während es im allgemeinen Wohnungsbau keine verpflichtenden Regelwerke zur Griffhöhe gibt, greifen im barrierefreien Bauen klare Vorgaben: Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen: Wohnungen fordert eine Greifhöhe von 850 mm bis 1.050 mm über Oberkante Fertigfußboden (OFF). Auch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten empfiehlt diese Höhe für Fenstergriffe, sofern Arbeitsstätten von Menschen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden. Ziel ist stets die sichere, ergonomische Erreichbarkeit – unabhängig von Mobilitätseinschränkungen.
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Bedienprobleme durch ungünstige Griffpositionen
Wird der Griff außerhalb dieser empfohlenen Zone montiert – etwa bei sehr hohen Fensterflügeln oder aufgrund baulicher Gegebenheiten – kann es zu funktionalen Problemen kommen. In solchen Fällen kann sich der Fensterflügel im oberen Bereich nicht vollständig an den Blendrahmen anlegen, was dazu führt, dass Verriegelungspunkte nicht einrasten. Der Schließvorgang gelingt dann oft nur mit zusätzlichem Kraftaufwand oder durch gleichzeitiges Andrücken mit der zweiten Hand – ein vermeidbares Komfortdefizit, das auch die Lebensdauer der Beschläge beeinträchtigen kann.
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Technische Lösungen bei Abweichungen von der Norm
Ist eine normgerechte Griffhöhe konstruktiv nicht umsetzbar, verlangt die DIN 18040-2 zumindest an einem Fenster je Raum ein automatisches Öffnungs- und Schließsystem. Diese technische Lösung stellt sicher, dass die Anforderungen an barrierefreies Bauen trotzdem erfüllt werden und verbessert dabei auch die Bedienqualität für alle Nutzer*innen.
