DIN EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte

Hauptzweck der DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit  Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren ist die Überprüfung der Produkte hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit um ein sicheres Entkommen durch eine Fluchttür mit nur einer einzigen Betätigung des Notausgangsverschlusses zu ermöglichen.

Im Anwendungsfall der DIN EN 179 wird die Entstehung einer Paniksituation als unwahrscheinlich angesehen. Falls im Gebäude mit der Entstehung einer Paniksituation zu rechnen ist, wird auf DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren verwiesen. Der Unterschied zwischen den beiden relevanten Normen liegt also in der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Panik ausbrechen kann. Diese gilt dann als wahrscheinlich, wenn die Nutzung des Gebäudes auch durch Fremde, ortsunkundige Personen erfolgt. Demnach müssen in allen öffentlichen Bereichen - Bahnhöfe, Behörden, Kinos etc. - die Anforderungen der DIN EN 1125 angewendet werden. In allen nichtöffentlichen Gebäuden - Wohnungen, Büros ohne Publikumsverkehr, nichtöffentliche Flächen von z.B. Flughäfen - gilt die Norm mit den niedrigeren Anforderungen, die DIN EN 179.

Die Klassifizierung bzw. die erreichten Eigenschaften der DIN EN 179 der werden durch einen 10-stelligen Klassifizierungsschlüssel ausgedrückt. Im Einzelnen verbergen sich hinter den Stellen folgende Eigenschaften:

  • 1. Stelle: Nutzungskategorie (1 Klasse)
  • 2. Stelle: Dauerfunktionstüchtigkeit (2 Klassen möglich)
  • 3. Stelle: Masse der Prüftüre (2 Klassen möglich)
  • 4. Stelle: Eignung für die Verwendung an Feuer-/Rauchschutztüren (2 Klassen möglich)
  • 5. Stelle: Sicherheit - Personenschutz (1 Klasse möglich)
  • 6. Stelle: Korrosionsbeständigkeit (2 Klassen möglich)
  • 7. Stelle: Sicherheit - Einbruchschutz (3 Klassen möglich)
  • 8. Stelle: Überstand des Bedienelements (2 Klassen möglich)
  • 9. Stelle: Betätigungsart (2 Klassen möglich)
  • 10. Stelle: Anwendungsbereich der Türe (5 Klassen möglich)
Nutzungskategorie

  • Klasse 3: Hohe Nutzungshäufigkeit
Dauerfunktionstüchtigkeit

  • Klasse 6: 100.000 Prüfzyklen
  • Klasse 7: 200.000 Prüfzyklen
Türmasse

  • Klasse 6: 100 kg
  • Klasse 7: 200 kg

Eignung für die Verwendung an Feuer-/Rauchschutztüren

  • Klasse 0: Nicht zulässig für Feuer-/Rauchschutztüren
  • Klasse 1: Geeignet für Feuer-/Rauchschutztüren, wenn eine befriedigenden Bewertung hinsichtlich der Feuerbeständigkeit vorliegt

Sicherheit - Personenschutz

  • Erfüllt eine kritische Sicherheitsfunktion (Höchste Klasse)

Korrosionsbeständigkeit

  • Klasse 3: Hohe Korrosionsbeständigkeit
  • Klasse 4: Sehr hohe Korrosionsbeständigkeit
Sicherheit - Einbruchschutz

  • Klasse 2: Zuhaltungen von Kräften bis zu 1.000 N
  • Klasse 3: Zuhaltungen von Kräften bis zu 2.000 N
  • Klasse 4: Zuhaltungen von Kräften bis zu 3.000 N

Überstand des Bedienelement

  • Klasse 1: maximal 100 mm
  • Klasse 2: maximal 150 mm

Betätigungsart

  • Klasse 1: Drücker
  • Klasse 2: Stoßplatte

Anwendungsbereiche der Tür
sind Gebäude oder Gebäudeteile, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen:

  • Klasse 1: z.B. private Wohnanlagen
  • Klasse 2: z.B. Klassenräume in Schulen
  • Klasse 3: z.B. nichtöffentliche Verwaltungen von Industrieunternehmen
  • Klasse 4: z.B. nichtöffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden
  • Klasse 5: z.B. nichtöffentliche Bereiche von Flughäfen, Banken, Einkaufszentren

Gemäß Anhang ZA.2 aus DIN EN 179 sind Panikverschlüsse für Feuer-/ und Rauchschutztüren und Türen an Rettungswegen mit dem CE-Kennzeichen zu beschriften.

Surftipps

www.baunetzwissen.de/Sicherheitstechnik > Notausgänge/Rettungswege