DIN 18257 Schutzbeschläge und Schutzrosetten

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Schutzbeschläge und Schutzrosetten sollen Schlösser gegen Einbruchversuche schützen. Die Anforderungen an sie werden in der DIN 18257 Baubeschläge - Schutzbeschläge - Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung geregelt. Ein Schutzbeschlag nach dieser Norm ist dazu bestimmt, an einer Tür das Schlossgesperre (insbesondere den Türstift des Schlosses) und den Profilzylinder gegen unbefugte mechanische Manipulation zu schützen, die dem Ziel des Eindringens in den durch die Tür gesicherten Raum dient.

Eine Schutzrosette kann zum Teil die Funktion eines Schutzbeschlages übernehmen. Um das gleiche Widerstandsvermögen wie ein Schutzbeschlag gleicher Klasse zu erzielen, erfordert ihr Einsatz zusätzliche Maßnahmen (z.B. Bohrschutz). Schutzbeschläge und Schutzrosetten nach dieser Norm werden in vier Widerstandsklassen bezüglich der einbruchhemmenden Wirkungsweise eingeteilt.

  • ES0 oder 1 = geringe Einbruchhemmung
  • ES1 oder 2  = mäßige Einbruchhemmung
  • ES2 oder 3  = starke Einbruchhemmung
  • ES3 oder 4  = extreme Einbruchhemmung

Ein Schutzbeschlag nach DIN 18257 besteht aus folgenden Teilen:

  • Außenschild
  • Innenschild
  • Verbindungselemente zwischen Außen- und Innenschild
  • Gegebenenfalls Türdrücker oder feststehender Knopf oder Stoßgriff (Griffplatte) am Außenschild
  • Gegebenenfalls zusätzliche Abdeckung des Profilzylinders einschließlich Zylinderkern (Zylinderabdeckung)

Eine Schutzrosette nach DIN 18257 besteht aus folgenden Teilen:

  • Außenrosette
  • Innenrosette
  • Verbindungselemente zwischen Außen- und Innenrosette
  • Gegebenenfalls Türdrücker oder feststehender Knopf oder Stoßgriff (Griffplatte) an der Außenrosette
  • Gegebenenfalls zusätzliche Abdeckung des Profilzylinders einschließlich Zylinderkern (Zylinderabdeckung)

Wenn der Profilzylinder ohne Ziehschutz ausgestattet ist, muss der Schutzbeschlag oder die Schutzrosette laut DIN über eine Zylinderabdeckung verfügen

Die Dicke des Außenschildes bzw. der Außenrosette ist vom Anwender bzw. Monteur so auszuwählen, dass der aus dem Schlosskasten herausragende, über die Türoberfläche hervorstehende Teil des Profilzylinders abgedeckt wird. Seine Oberfläche darf maximal 3 mm gegenüber der Oberfläche des Außenschildes vorstehen.