Briefeinwürfe
Gallerie
Briefeinwürfe gelten in der Beschlagtechnik wie Briefkästen als
Zubehör. Sie sollten in Werkstoff und Gestaltung
den Tür- und Fensterbeschlägen eines Objekts angepasst sein. Um
sicherzustellen, dass Sendungen an den Empfänger nicht durch den
Briefkasten Schaden nehmen, wurden in der DIN EN 13724
Postalische Dienstleistungen - Einwurföffnungen von
Hausbriefkästen - Anforderungen und Prüfungen
Mindeststandards festgelegt.
Die Norm verlangt u.a.:
- Der Einwurfschlitz ist für einen C4 Brief quer zu bemessen (C4
= 229 mm x 324 mm)
- Eine Entnahmesicherung soll Diebstahl und unbefugten Zugriff
verhindern
- Das Namensschild muss gut lesbar sein
- Die Kastentiefe bzw. das Volumen muss dem täglichen Postvolumen des Empfängers angepasst sein
Darüber hinaus soll der Einwurfschlitz so gestaltet sein, dass eingelegte Sendungen vor Staub, Schlagregen und Schnee geschützt sind. Klappen oder Walzenkonstruktionen genügen diesen Anforderungen. Einwürfe sollten so angebracht sein, dass sie vom Zusteller und Empfänger jederzeit leicht zugänglich und griffgünstig zu bedienen sind.
Aus diesen Grundsätze ergeben sich - neben den freistehenden Briefkästen - zwei Konstruktionsarten für Briefeinwürfe: Zum einen bietet sich der Einbau des Einwurfs direkt in die Haustüre oder in ein Anbauteil der Eingangsanlage an. Dabei übernimmt ein Schacht die Verbindung von der äußeren Einwurfklappe zum dahinter liegenden Aufnahmebehälter. Der Kasten wird von innen entleert. Zum anderen kann der Einbau auch in das Mauerwerk erfolgen. Die Sendungen gelangen in einen dahinter angeordneten Behälter oder fallen direkt im Innenbereich zu Boden.
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