Anforderungen an Torbeschläge
Torbeschläge erlauben die Bewegung des Flügels und damit ein Öffnen und Schließen des Tores. Folgende Anforderungen gelten bei allen Beschlägen zum Verschließen und Versperren von Toren:
- Die Flügel sollten in geschlossenem Zustand nicht ausgehängt werden können und
- geöffnete Flügel sind gegen unbeabsichtigtes Zufallen zu sichern.
Daraus folgt für die Bauart und Gestaltung einzelner Beschlagelemente, dass das Schloss der Größe und dem Gewicht des Tores entsprechen muss, außerdem muss es in einen Schlosskasten der im Flügelprofil ist, eingelassen sein. Bei Schiebetoren ist eine hebende Falle zu verwenden. Bei Drehtoren muss eine Feststelleinrichtung für jeden Öffnungszustand vorhanden sein, meist ist das ein Grendelriegel.
Die Beschläge müssen auch an den Grenzen der Gebrauchstauglichkeit ihre Funktion behalten, z.B. wenn sich ein Flügel infolge von Winddruck oder -sog um das zulässige Maß durchbiegt, muss die Falle den Flügel noch ausreichend verschließen.