Sanitärräume
In jeder öffentlich zugängigen Anlage bzw. Gebäude sind für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabinen in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch eine, vorzusehen. Diese sind auszustatten mit
- Toilettenbecken, beidseitig seitlich anfahrbar;
- Spülung sitzend ohne Positionsveränderung beidseitig mit Hand oder Arm benutzbar;
- klappbaren Haltegriffen beidseitig des Toilettenbeckens;
- Toilettenpapierhaltern an beiden Haltegriffen;
- unterfahrbarem Waschtisch;
- Spiegel, sitzend wie stehend einsehbar;
- Seifenspender;
- Handtrockner;
- Abfallauffang, wasser- und geruchsdicht, selbstschliessend
Die beidseitige Anfahrbarkeit bringt mehrere Konfliktpunkte mit sich:
- Sie führt konventionell zu einem enormen Flächenbedarf. Die Mindestbreite der WC-Rückwand beträgt damit 230 cm.
- Beidseitig sind klappbare Stützgriffe erforderlich. Diese sind als Halt beim seitlichen Umsetzen durch die Aufwärtsbewegung nicht geeignet, sofern sie nicht sitzend ohne Positionsveränderung ver- und entriegelbar sind.
Es bleibt jedoch die Notwendigkeit der beidseitigen Anfahrbarkeit im Regelfall in Frage gestellt. Wenn ich mit einseitiger Einschränkung (bspw. Hemiparese) auf der nicht eingeschränkten Seite auf das WC umsetze, so muss ich doch mit der eingeschränkten Seite auf den Rollstuhl zurücksetzen. Bevor auf Grund der vorhandenen Möglichkeiten bspw. im Bestand gar kein WC für die Rollstuhlnutzung eingerichtet wird, sollte immer erst eine Lösung mit einseitiger Anfahrbarkeit geprüft werden.
In den Bewegungsflächen ist in der Regel die Anordnung eines klappbaren Wickeltisches ohne großen Aufwand möglich. Nebenstehendes Beispiel zeigt einen Sanitärbereich einer kleinen Gaststätte nach Anpassung im Bestand mit Mehrfachnutzung des rollstuhlgerechten WC.
Bildnachweis: Reichenbach Architekten Ingenieure, Berlin (1), Wall AG, Berlin (2)
Zum Thema
- WC