Leistungsträger
Förderung und Finanzierung von Barrierefreiheit
Im Zusammenhang mit der barrierefreien Gestaltung des individuellen Wohnumfeldes gibt es im Wesentlichen vier Arten von Maßnahmen, die gefördert werden können:
- Neubau und Erwerb von barrierefreiem Wohnraum,
- bauliche Wohnungs-/Wohnraumanpassung der vorhandenen Wohnung,
- Umzug in eine barrierefreie bzw. behinderten-/altengerechte Wohnung,
- Anschaffung technischer Hilfsmittel.
- Bundesländer
- Bund/Kommunen
- Bundesagentur für Arbeit
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
Über die Förderung und Finanzierung der unterschiedlichen Arten der institutionellen und nicht-institutionellen Versorgung von Alten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung (Betreutes Wohnen, Wohngruppen, Gemeinschaftliche Wohnprojekte, Umbau und Neubau von Wohn- und Pflegeheimen,...) erhalten Sie nähere Informationen in einzelnen Artikeln, die demnächst in der "Baunetz Wissen Barrierefreies Bauen" erscheinen werden. Über den nachfolgend genannten Artikel finden Sie Hinweise in welchem Rahmen die verschiedenen Leistungsträger welche Maßnahmen fördern. -th
Zum Thema
- Details Leistungsträger