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Förderprogramme

Leistungsträger

Förderung und Finanzierung von Barrierefreiheit

Im Zusammenhang mit der barrierefreien Gestaltung des individuellen Wohnumfeldes gibt es im Wesentlichen vier Arten von Maßnahmen, die gefördert werden können:

  • Neubau und Erwerb von barrierefreiem Wohnraum,
  • bauliche Wohnungs-/Wohnraumanpassung der vorhandenen Wohnung,
  • Umzug in eine barrierefreie bzw. behinderten-/altengerechte Wohnung,
  • Anschaffung technischer Hilfsmittel.
Folgende Leistungsträger bieten Förderprogramme bzw. Finanzierungsbeihilfen für diese Maßnahmen an:
  • Bundesländer
  • Bund/Kommunen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
Grundsätzlich ist die Reihenfolge der Zuständigkeiten der einzelnen Leistungsträger zu beachten. Informationen dazu gibt es z.B. bei den Wohnberatungsstellen. In der Regel müssen bei den Leistungsträgern vorab Anträge und Kostenvoranschläge eingereicht werden, um eine Kostenerstattung oder Zuschüsse zu erhalten.

Über die Förderung und Finanzierung der unterschiedlichen Arten der institutionellen und nicht-institutionellen Versorgung von Alten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung (Betreutes Wohnen, Wohngruppen, Gemeinschaftliche Wohnprojekte, Umbau und Neubau von Wohn- und Pflegeheimen,...) erhalten Sie nähere Informationen in einzelnen Artikeln, die demnächst in der "Baunetz Wissen Barrierefreies Bauen" erscheinen werden. Über den nachfolgend genannten Artikel finden Sie Hinweise in welchem Rahmen die verschiedenen Leistungsträger welche Maßnahmen fördern. -th

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