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Förderprogramme

Landesförderung für Barrierefreies Bauen in Sachsen

Wichtigste Rahmenbedingungen

In Sachsen wird das barrierefreie Bauen nicht gesondert gefördert. Zinsvergünstigte Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) werden bei Bau, Erwerb oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gewährt. Die Förderung setzt voraus, dass das Vorhaben mit den städtebaulichen bzw. wohnwirtschaftlichen Planungen der Stadt oder der Gemeinde und den Zielsetzungen des Stadtumbauprozesses im Einklang steht.

Im SAB-Wohneigentumsprogramm kann das zinsgünstige Förderdarlehen für Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum bis zu einer Höhe von maximal 30 Prozent der Gesamtkosten gewährt werden, darf aber insgesamt 100 000 EUR nicht überschreiten. Dieses Programm ist weder durch Einkommens- noch durch Baukostengrenzen beschränkt. Mit diesem Programm werden zielgerichtet sowohl Haushalte mit mindestens einem Kind und Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften als auch schwer Behinderte gefördert. Darüber hinaus gibt es Förderergänzungsdarlehen für Bau, Erwerb oder Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.

Gemäß § 50 der Sächsischen Landesbauordnung (SächsBO) müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Gemäß § 39 Abs. 4 müssen Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 m Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Von diesen Aufzügen muss mindestens ein Aufzug Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen und Lasten aufnehmen können und Haltestellen in allen Geschossen haben. Dieser Aufzug muss von allen Wohnungen in dem Gebäude und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos erreichbar sein.

Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen sowie Art und Höhe der Förderung siehe untenstehende Links. -th

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  • Zum Thema

  • Details Leistungsträger
  • DIN 18025 Barrierefreie Wohnungen
  • Leistungsträger

Surftipps

Sächsische Aufbaubank
Sächsisches Staatsministerium des Innern
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