Landesförderung für Barrierefreies Bauen in Nordrhein-Westfalen
Wichtigste Rahmenbedingungen
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird das barrierefreie Bauen beim Neubau von Mietwohnungen, bei investiven Maßnahmen im Bestand und als Wohnraumanpassung mit zinsvergünstigten Darlehen der NRW.BANK unterstützt. Zuständige Bewilligungsstellen sind die Stadt- oder Kreisverwaltungen.
Alle Bauwilligen, die in NRW staatliche Mittel für den Wohnungsneubau erhalten wollen, müssen die Einkommensgrenzen gem. § 9 Abs. WoFG einhalten sowie die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) vom 26.01.2006 beachten. Nur bei Mietwohnungen gibt es darin Festlegungen zum Thema Barrierefreiheit:
- Ein Hauseingang des Gebäudes, die Erdgeschosswohnungen und ggf. der Aufzug müssen stufenlos erreichbar sein,
- innerhalb der Wohnungen dürfen keine Stufen oder Schwellen vorhanden sein,
- in jeder Wohnung muss ein Sanitärraum mit bodengleicher Dusche sein,
- die lichten Türbreiten und alle Bewegungsflächen müssen der DIN 18025 Teil 2 entsprechen.
- Für ältere oder behinderte Menschen zweckgebundene Wohnungen, die nicht in der Eingangsebene liegen, müssen mit einem Aufzug erreichbar sein,
- in den übrigen Wohnungen sollen die Treppenhäuser z.B. durch Ein- oder Anbau eines Aufzugs stufenlos nachrüstbar sein.
- Bei Wohnungen, die für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer bestimmt sind, ist die DIN 18025 Teil 1 anzuwenden.
Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand werden bei Miet- und Eigentumswohnungen und bei Eigenheimen gefördert. Die Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest 2006) vom 26.01.2006 listen folgende bauliche Maßnahmen (gem. DIN 18025 T. 1 und 2) auf:
- Einbau einer bodengleichen Dusche,
- Grundrissveränderungen zur Schaffung der notwendigen Bewegungsflächen,
- Ausstattungsverbesserungen (unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Haltegriffe o.Ä.),
- Einbau neuer verbreiterter Türen und Abbau von Türschwellen (z.B. bei Balkontüren),
- Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen,
- Überwindung von Höhendifferenzen (durch Rampen, Aufzug, Treppenlift, Nebeneingang o.Ä.),
- Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern,
- Bau eines neuen Erschließungssystems (Aufzugturm, Laubengang o.Ä.),
- Herstellung von Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen.
Für die bauliche Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen gibt es ebenfalls zinsvergünstigte Darlehen (vgl. RL BestandsInvest 2006 Abs.2).
Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen sowie Art und Höhe der Förderung siehe untenstehende Links. -th