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Förderprogramme

Einführung

Allgemeine Informationen

Für die barrierefreie Gestaltung bzw. Umgestaltung des Wohnraums gibt es unterschiedliche Maßnahmen und Fördermöglichkeiten, die von den Kranken- und Pflegekassen oder Sozialämtern finanziert werden. Weiterhin gibt es zahlreiche Förderprogramme der Bundesländer, mit unterschiedlichen Maßnahmen und Zuschüssen.

Von Pflege- und Krankenkassen werden keine baulichen Maßnahmen bezahlt, aber z.B. Hilfsmittel wie Prothesen oder Bewegungshilfen. Die unterschiedlichen Fördermittel können von Menschen im Alter (ab dem 60. Lebensjahr), Menschen mit Behinderung (mit einem GdB von 20) oder von Schwerbehinderten (ab einem GdB von 50) beantragt werden.

Zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse, z.B. für fest installierte Rampen oder die Verbreiterung von Türen sowie Umbauten im Badezimmer. Auch Maßnahmen, die die Mobilität fördern, z.B. der Einbau von Treppen- oder Sitzliften werden unterstützt.

Als Beispiel für Fördermaßnahmen wird hier die finanzielle Unterstützung des Landes Bayern vorgestellt:

  • Anpassung von Mietwohnungen für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen
    Bei diesem Programm werden Miet- und Genossenschaftswohnungen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen mit einem leistungsfreien Baudarlehen bis zu 5.000 EUR gefördert.

  • Anpassung von Eigenwohnungen für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen
    Gefördert wird die Anpassung von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen mit einem leistungsfreien Baudarlehen bis zu 5.000 EUR. -mr

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