Details Leistungsträger
Maßnahmen, Unterstützung, Hilfsmittel
Bundesländer
Es gibt in den einzelnen Bundesländern verschiedene Wohnungsbauförderprogramme. Danach wird in der Regel die Wohnraumanpassung gefördert, in vielen Ländern aber auch der Neubau oder Erwerb von barrierefreiem Wohnraum. So wie die Festlegungen der Landesbauordnungen, variieren auch die Förderbedingungen beim Mietwohnungsbau und bei der Eigenheimförderung. Ebenso werden unterschiedliche Zielgruppen unterstützt: (Schwer)Behinderte mit speziellen Wohnungsproblemen, Familien und Alleinerziehende, Alte Menschen,... (Einzelheiten dazu gibt es – in Kürze – in Einzelkapiteln zu den jeweiligen Bundesländern).
Bund/Kommunen
Nach dem Bundesversorgungsgesetz können Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte Leistungen zur "Milderung der Folgen der erlittenen körperlichen Einschränkung" und zur "Sicherung der Versorgung" erhalten. Dies kann sowohl für Neubau bzw. Erwerb von Wohnraum als auch für Anpassungsmaßnahmen oder einen Umzug zutreffen.
Nach dem SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) stehen Schwerbehinderten "begleitende Hilfen zur Eingliederung in das Berufsleben oder zu dessen Erhalt" zu. Die Kommunen sind dabei die Rehabilitationsträger.
Gemäß SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können Menschen mit sehr geringem Einkommen, pflegebedürftige Menschen, die nicht durch die Pflegeversicherung eingestuft sind sowie alte Menschen Leistungen zur "Hilfe in besonderen Lebenslagen oder zum Lebensunterhalt" erhalten. Dies können sowohl Wohnraumanpassungsmaßnahmen, Umzugshilfen als auch die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln sein. Diverse Wohnberatungsstellen, in Kommunen und Verbänden oder als freie Büros, geben Auskunft über die Fördermodalitäten und die Abwicklung.
Bundesagentur für Arbeit
Noch nicht berufstätige Menschen erhalten im Rahmen des Vermittlungsprozesses in eine Arbeitsstelle Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und zur beruflichen Wiedereingliederung. Dies können auch die bauliche Anpassung eines Arbeitsplatzes oder die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln sein.
Gesetzliche Unfallversicherung
Im Rahmen der "Förderung der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation" können alle Arten von Maßnahmen für Verletzte durch Arbeits- und Wegeunfälle oder bei Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung gefördert oder finanziert werden.
Gesetzlichen Rentenversicherung
Wohnraumanpassungsmaßnahmen, Umzugshilfen und technische Hilfsmittel können, bei berufstätigen Menschen, die die jeweils vorgeschriebene Warte- und Beitragszeit erfüllt haben, auch von der Rentenversicherung gefördert werden, wenn die Betroffenen Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation benötigen.
Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Krankenversicherung zahlt in der Regel für Hilfsmittel, die kranke oder behinderte Menschen benötigen, nicht aber für bauliche Maßnahmen.
Gesetzlichen Pflegeversicherung
Für pflegebedürftige Menschen, die in eine Pflegestufe eingestuft sind, übernimmt die Pflegeversicherung "Hilfen zur Erleichterung einer selbständigen Lebensführung" und zur "Ermöglichung und Unterstützung häuslicher Pflege". Dies können Hilfsmittel, Wohnraumanpassungsmaßnahmen oder Umzugsbeihilfen sein.-th