Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

Planungsgrundlagen für Wohnungen

Die Norm DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen besteht aus zwei Teilen: Teil 1 befasst sich mit der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Teil 2 mit der Barrierefreiheit in Wohnungen.

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Die Anforderungen der DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen  Teil 2: Wohnungen sollen zu Nutzungserleichterungen führen für Menschen

  • mit Seh- oder Hörbehinderung
  • mit motorischen Einschränkungen
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
  • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
  • mit kognitiven Einschränkungen
  • die bereits älter sind
  • die noch jung sind (Kinder)
  • mit Kinderwagen oder Gepäck

Mithilfe dieser Norm lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten und damit nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

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Die wichtigsten Forderungen der DIN 18040-2 für Sanitärräume

  • Drehflügeltüren müssen nach außen zu öffnen sein und auch von außen entriegelt werden können.

  • Wände von Sanitärräumen müssen bauseits so ausgebildet werden, dass es möglich ist, senkrechte und waagerechte Stütz- oder Haltegriffe anzubringen (neben der Toilette sowie im Bereich der Dusche und Wanne).

  • Alle Ausstattungselemente müssen sich optisch deutlich von ihrer Umgebung abheben.

  • Armaturen müssen als Einhebelarmaturen mit schwenkbarem Auslauf und verlängertem Hebel ausgebildet sein. Bei einer berührungslos bedienbaren Armatur ist eine Temperaturbegrenzung erforderlich.

  • Die Dusche muss stufenlos begehbar und mit rutschhemmender Oberfläche ausgebildet sein.

  • Waschtische für Rollstuhlnutzer müssen unterfahrbar sein. Der Spiegel muss mindestens 1,00 m hoch und direkt über dem Waschtisch angebracht sein. Neben dem Waschtisch muss ein Handtuchhalter zugleich als Halte- und Stützgriff fungieren.

  • Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen Einschränkungen. Die Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten beträgt in der Regel 1,20 x 1,20 m (bei Doppelwaschtischen 1,95 x 1,95 m), für Rollstuhlfahrer ist eine Fläche von mindestens 1,50 x 1,50 m erforderlich (siehe zum Thema: Barrierefreie WCs). Die minimal notwendige Abstandsfläche zwischen Waschtisch und WC oder Dusche beträgt 20 cm. 

  • Im Wohnbereich eines Rollstuhlnutzers ist bei der Nutzung ab drei Personen eine separate Toilette mit Waschbecken vorzusehen.

Fachwissen zum Thema

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

Barrierefreiheit

Barrierefreie Bäder

Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten.

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010)...

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Barrierefreiheit

Barrierefreie WCs

Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen...

Regelwerke

Musterbauordnung (Landesbauordnungen)

Die folgenden Paragrafen der Musterbauordnungen sind für die Planung von Sanitärräumen relevant. Die Paragrafennummern sind der...

Regelwerke

Normen Sanitärausstattungsgegenstände

DIN EN 31, Ausgabe:2011-11 Waschbecken - Anschlussmaße; Deutsche Fassung EN 31:2011 DIN EN 33, Ausgabe:2011-11 WC-Becken und...

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Barrierefreie Bäderneu

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

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Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten.

Anforderungen an barrierefreie Bäder

Unter dem Waschtisch muss ein ausreichender Beinraum vorhanden sein.

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Sanitärräume werden leider häufig zu klein bemessen. Dies schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von der...

Barrierefreie Sanitärausstattung

WC und Dusche sind mit Haltegriffen auszustatten. Griffe mit Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil sind besonders sicher.

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Für barrierefreie Bäder, Duschen und Toilettenanlagen sind neben der Raumkubatur auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der Hilfsmittel zu beachten.

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010)...

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

Für Wohnungen, die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Barrierefreie WCs

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen...

Barrierefreies Bad

Ein barrierefreies Bad der Marke Erlau vereint Praxistauglichkeit mit Komfort und Eleganz.

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