Anforderungen an barrierefreie Bäder

Größe, Ausstattung und Bewegungsfläche

Sanitärräume werden leider häufig zu klein bemessen. Dies schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von der Anordnung der zur Verfügung stehenden Bewegungsflächen bestimmt wird. Eine erwachsene Person nimmt beim Gehen bereits eine Bewegungsfläche von 60 cm, für das Drehen um die eigene Achse also 60 cm x 60 cm ein. Bei Personen mit Gehhilfen oder blinden Menschen erweitert sich der Bewegungsradius bereits auf 1,20 m x 1,20 m und bei Rollstuhlfahrern auf 1,50 m x 1,50 m.

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Türen

Generell sollte die Badezimmertür nach außen hin zu öffnen sein, um auch in Notfällen einen schnellen Zugang zu gewährleisten. In Wohnungen für Rollstuhlfahrer müssen die Türen eine Breite von mind. 90 cm aufweisen. Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen gibt eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vor WCs, Waschbecken, Badewannen oder Duschen vor.

Abstände Sanitärobjekte

Zwischen den einzelnen Sanitärobjekten untereinander und zur Wand sollte ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden.

Duschbereich

Der stufenlos begehbare Duschbereich muss eine Mindestfläche von 1,20 m x 1,20 m aufweisen. Sinnvoll ist hier eine Absenkung und Abgrenzung der Spritzwasserzone vom Fußboden mithilfe geeigneter Fliesen.

Waschtische

Zur Benutzung des Waschtisches muss ein ausreichender Beinraum einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind hier Flachaufsitz- bzw. Unterputzsiphone zu verwenden. Ferner muss der Sanitärraum grundsätzlich mit rutschfesten Bodenbelägen ausgerüstet werden.

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Armaturen

Hier sollten generell Einhebelarmaturen verwendet werden, wobei der Griff nicht zu klein und ergonomisch ausgewogen geformt sein sollte. Funktionell sehr gut geeignet sind optoelektronische Armaturen.

Fachwissen zum Thema

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

Barrierefreiheit

Barrierefreie Bäder

Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten.

WC und Dusche sind mit Haltegriffen auszustatten. Griffe mit Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil sind besonders sicher.

WC und Dusche sind mit Haltegriffen auszustatten. Griffe mit Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil sind besonders sicher.

Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärausstattung

Für barrierefreie Bäder, Duschen und Toilettenanlagen sind neben der Raumkubatur auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der Hilfsmittel zu beachten.

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010)...

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

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Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

Für Wohnungen, die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
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Barrierefreie Bäderneu

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

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Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten.

Anforderungen an barrierefreie Bäder

Unter dem Waschtisch muss ein ausreichender Beinraum vorhanden sein.

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Barrierefreie Sanitärausstattung

WC und Dusche sind mit Haltegriffen auszustatten. Griffe mit Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil sind besonders sicher.

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Für barrierefreie Bäder, Duschen und Toilettenanlagen sind neben der Raumkubatur auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der Hilfsmittel zu beachten.

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In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

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Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

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Für Wohnungen, die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Barrierefreie WCs

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.

Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen...

Barrierefreies Bad

Ein barrierefreies Bad der Marke Erlau vereint Praxistauglichkeit mit Komfort und Eleganz.

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