Personenaufzug

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Ein Personenaufzug ist ein Aufzug, der vorwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist. Die meisten Aufzüge, auch Glasaufzüge und Panoramaaufzüge, sind Personenaufzüge. Die maximale Anzahl von Personen, die in einem Fahrkorb befördert werden dürfen, wird durch die Fläche des Fahrkorbes begrenzt. Die Angaben im Tragkraftschild, z.B. 630 kg oder 8 Personen, berücksichtigen ein mittleres Normgewicht von 75 kg pro Person bei Gedrängelast. Der Fahrkorb wird jedoch selten mit der maximalen Personenzahl belegt, da Körperkontakt gemieden wird und normalerweise nur so viele Personen zusteigen, dass ein angenehmes Stehen gerade noch möglich ist.

Je nach Einsatzbereich sind bei der Festlegung der erforderliche Fahrkorbgröße von Personenaufzüge auch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen wie z.B.:

  • Eine für Rollstühle geeignete Größe
  • Eine Fahrkorbgröße entsprechend der erforderlichen Förderleistung
  • Eine geeignete Größe für den Transport von Kinderwagen einschließlich Begleitpersonen
  • Eine geeignete Größe für den Transport von Krankentragen (ab einer bestimmten Geschossanzahl nach Landesbauordnung vorgeschrieben)
  • Eine geeignete Größe für das Mitnehmen von Gepäckstücken, Gepäckwagen, Einkaufswagen
  • Ein geeignetes Verhältnis von Fahrkorbbreite und Fahrkorbtiefe
Bildnachweis: Schindler Shared Services Marketing, Berlin