Grundsätze zur Wärmedämmung

Decken und Fußböden

Die unzureichende Wärmedämmung von Decken wirkt sich vor allem in Räumen des Erdgeschosses über unbeheizten Kellern sowie in den Räumen der Obergeschosse mit nicht gedämmten Decken zum ungeheizten Dachboden aus. Es entstehen unnötig hohe Heizkosten und außerdem besteht die Gefahr von Kondensatbildung innerhalb der Konstruktion. Soll nachträglich der Wärmeschutz von Decken erhöht werden oder werden Bauteile (Decken und Fußböden) saniert, die mehr als 20 % des jeweiligen Bereiches ausmachen, greift auch bei Altbauten die neue Energieeinsparverordnung (EnEV).
Bei Altbauten werden Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne Bauteile vorgegeben. Es werden Anforderungen nur für solche Bauteile gestellt, die erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden. Für die Altbaumodernisierung resultieren daraus folgende Anforderungen, die vor allem im 3. Abschnitt der EnEV, Abs. 5, zusammengestellt sind:

  • Wenn Änderungen an einzelnen Decken oder Fußböden vorgenommen werden, dann sind sie bei der Durchführung dieser Baumaßnahmen so auszuführen, dass bestimmte Maximalwerte von Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden.

  • Alternativ kann die Wärmedämmung von Altbauten auch so ausgeführt werden, dass das gesamte Gebäude den Anforderungen an Neubauten entspricht, wobei eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte um 50 % zugestanden wird.

  • Ausnahmen von dieser Regelung für Altbauten sind im 5. Abschnitt der EnEV geregelt: Für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind, wie schon in der Wärmeschutzverordnung, Ausnahmen möglich und zulässig.

  • Für Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen kann die Wärmedämmung als Zwischensparrendämmung ausgeführt werden. Damit ist ihre Dämmschichtdicke wegen der Konstruktionshöhe begrenzt. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die nach den Regeln der Technik bestmögliche Dämmschichtdicke eingebaut worden ist.

  • Für Decken gegen ungeheizte Räume und gegen Erdreich gelten die Anforderungen an die Wärmedämmung als erfüllt, wenn ein Fußbodenaufbau mit der ohne Anpassung der Türhöhen höchstmöglichen Dämmschichtdicke (bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(m²K) ausgeführt wird.

Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV fordert folgende Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen.
Gebäude mit normalen Innentemperaturen.

Bauteil

Maßnahme

Wärmedurchgangskoeffizient
Umax in W / (m² x K)

Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Decken, die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen

ersetzt, erstmalig eingebaut oder erneuert sodass, innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden oder Dämmschichten eingebaut werden

0,30

Decken gegen unbeheizte Räume oder Erdreich

Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite

0,40

Decken gegen unbeheizte Räume oder Erdreich

Ersetzt, erstmalig eingebaut oder erneuert werden dass, Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert werden oder Dämmschichten eingebaut werden

0,50


Neben den sehr weitreichenden Anforderungen der EnEV gelten nach wie vor die Regelungen der DIN 4108. Die Bestimmungen der Verordnung sind sehr unterschiedlich. Während die neue EnEV sehr hohe Anforderungen an den Wärmeschutz mit dem Ziel der erheblichen Einsparung von Heizenergie stellt, formuliert die DIN 4108 unter anderem Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Ziel ist hierbei die Schaffung eines hygienischen Raumklimas sowie eines dauerhaften Schutzes der Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungn. Gerade für den Altbaubereich ist die Einhaltung der DIN 4108 von großer Bedeutet. Die EnEV sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen sie nicht greift, bei denen aber die Einhaltung der DIN 4108 unbedingt erforderlich ist. Zum Beispiel überall dort, wo bei der EnEV die 20 % Regel greift.



Überschlagsrechnung

Neben der exakten Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten kann es bisweilen hilfreich sein, mit Hilfe einer Überschlagsrechnung die ungefähre Dämmstoffstärke zu ermitteln. Dies kann nach folgender Formel geschehen:


U = 4 / Dämmstoffdicke (in cm)


Diese Überschlagsrechnung gilt für undurchsichtige Bauteile und eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(m²K), das sind übliche Wärmedämmstoffe.


EnEV U-Werte / Dämmstoffdicke


Bauteil

U-Wert W/(m²)

Erforderliche Dämmung EnEV in cm

Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie Decken, die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen)

0,30

14

Deckenbekleidung auf der Kaltseite

0,40

10

Decken gegen unbeheizte Räume oder Erdreich

0,50

8



Die genannten Dämmstoffstärken können selbstverständlich nur Anhaltswerte sein, da für die Berechnung des Wärmedurchgangswertes (U-Wert) immer auch die vorhandenen Bauteilschichten berücksichtigt werden müssen, die bei jedem Bauvorhaben anders ausgebildet sind.
Ausführungsbeispiele für nachträgliche Wärmedämmung von Decken und Fußböden finden Sie unter den unten genannten Links zu
  • Nachträgliche Wärmdämmung der obersten Gechossdecke
  • Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke

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