Erneuerung der Elektroinstallation
Bei nahezu allen Altbauten ist die Elektroinstallation unzureichend und entspricht nicht den heutigen Anforderungen.
Zunächst gilt zwar auch hier ein gewisser Bestandsschutz. Grundsätzlich ist aber immer zu
überlegen, ob nicht im Rahmen einer Modernisierung die erforderliche Erneuerung der
Elektroinstallation mit durchgeführt wird. Hierdurch lassen sich
zum einen Installationen an all den Stellen vorsehen, die bisher
unterversorgt waren, zum anderen kann die Elektroinstallation auf
das heute gültige Sicherheitsniveau gebracht werden.
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass
- vorhandene Steigleitungen als Brandlast häufig im Treppenhaus
liegen,
- Zählerplätze jeweils auf den Etagen angeordnet sind, und nicht,
wie wünschenswert, zentral im Kellergeschoss,
- Sicherungskästen jeweils auf den Etagen angeordnet sind, und
nicht in der Wohnung,
- entsprechende Absicherungen für Einzelgeräte in den Wohnungen nicht vorhanden sind.
An einem Beispiel soll dargestellt werden, wie eine neue Elektroinstallation in ein Gebäude der 1920er-Jahre integriert werden kann, sodass die vorgenannten Problempunkte beseitigt werden, und ohne dass es dabei zu unzumutbaren Belästigungen für die Mieter kommt.
Folgende Arbeitsschritte sind ausgeführt worden:
- Neuverlegung der Steigleitungen, d.h. der Hauptzuleitungen im
Bereich der Wohnungsflure
- Abtrennung dieser neuen Steigestränge durch brandgeschützte
Abmauerungen
- Anordnung der Zählerkästen an einem zentralen Platz im
Kellergeschoss
- Anordnung der Unterverteilung innerhalb der Wohnung
- Verlegung der neuen Elektroinstallation nur im Flurbereich
unter Putz
- Verlegung der Elektroinstallation innerhalb der einzelnen
Zimmer durch kurze Stichleitungen direkt durch die Wand vom Flur
aus
- Verlegung von Steckdosen möglichst nur an ein oder zwei
Raumwänden, die direkt an den Flur grenzen
- Verlegung der Elektroleitungen selbst in einem Fußleistenkanal auf Putz
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