Einbau von Lüftungsanlagen

In Gebäuden, in denen Menschen wohnen oder arbeiten, muss verbrauchte Raumluft regelmäßig durch frische Außenluft ersetzt werden. Der Luftaustausch erfolgt entweder über Fensterlüftung oder durch eine mechanische Lüftungsanlage. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen ist gemäß DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen, das den notwendigen Mindestluftwechsel sicherstellt.

Fensterlüftung

Fensterlüftung ist nach wie vor eine weit verbreitete Form des Luftaustausches. In vielen Wohnhäusern sowie in zahlreichen Büro- und Gewerbegebäuden wird sie angewandt.

Durch Öffnen der Fenster wird verbrauchte Raumluft gegen Außenluft getauscht. In der Heizperiode ist die Außenluft kälter als die Raumluft und muss durch Einsatz von Heizenergie wieder auf ein behagliches Temperaturniveau gebracht werden. Der hierfür benötigte Energieanteil wird als Lüftungswärmeverlust bezeichnet.

Lüftungswärmeverlust

In der Energiebilanz von Gebäuden spielt der Lüftungswärmeverlust eine wichtige Rolle. Durch reine Dämmmaßnahmen an Dach, Außenwänden oder Fenstern wird der Transmissionswärmeverlust erheblich reduziert. Gleichzeitig verändert sich durch verbesserte Luftdichtheit der Gebäudehülle auch der unkontrollierte Luftaustausch. Wird die Fensterlüftung beibehalten, bleibt der nutzerabhängige Lüftungswärmeverlust jedoch grundsätzlich bestehen.

Der relative Anteil des Lüftungswärmeverlustes am Gesamtwärmeverlust ist daher nach einer energetischen Modernisierung häufig größer als zuvor. Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser Anteil gezielt reduziert werden kann.

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Lüftungswärmeverluste lassen sich durch den Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung reduzieren. In einem Wärmetauscher wird der Abluft ein großer Teil der enthaltenen Wärmeenergie entzogen und auf die einströmende Außenluft übertragen.

Solche Anlagen können sowohl in Wohngebäuden als auch in Büro- und Gewerbegebäuden im Rahmen von Modernisierungen grundsätzlich nachgerüstet werden, wobei der bauliche Aufwand im Bestand zu berücksichtigen ist. Je nach System und Wirkungsgrad kann der Lüftungswärmeverlust deutlich reduziert werden; moderne Anlagen erreichen Wärmerückgewinnungsgrade von etwa 60 bis 80 Prozent, teilweise auch darüber.

Kontrollierte Entlüftung

Eine einfachere Variante der Lüftungsanlage, vor allem zum Einsatz in Wohngebäuden, stellt die Anlage für kontrollierte Entlüftung dar. Durch die gezielte Absaugung der Luft aus Küche und Bad sowie durch Nachströmöffnungen in den Fensterrahmen der Wohnräume entsteht ein Luftstrom von Räumen mit geringerer Geruchsbelastung (Wohn- und Schlafräume) zu Räumen mit höherer Geruchsbelastung (Küche, Bad) und von dort ins Freie.

Einen Wärmetauscher besitzt diese Anlage nicht. Der Energiespareffekt beruht darauf, dass der Luftwechsel auf das hygienisch notwendige Maß begrenzt werden kann. Der Energieeinspareffekt dieser Anlagen ist daher geringer als bei Anlagen mit Wärmerückgewinnung.

Kosten für den Einbau von Lüftungsanlagen

Die Kosten für den Einbau von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden sind abhängig von Gebäudegröße, Systemart und baulichen Rahmenbedingungen. Als grobe Orientierungswerte können genannt werden:

  • etwa 2.500 bis 4.000 EUR je Wohnung für eine Anlage mit kontrollierter Entlüftung,
  • etwa 8.000 bis 15.000 EUR je Wohnung für eine zentrale Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Im Einzelfall können die Kosten darüber oder darunter liegen.

Effizienz von Lüftungsanlagen

Die energetische Bewertung von Lüftungsanlagen ist stets im Zusammenhang mit anderen Modernisierungsmaßnahmen zu betrachten. Insbesondere stehen aktive lüftungstechnische Maßnahmen in Wechselwirkung mit passiven Maßnahmen wie der Verbesserung der Wärmedämmung und der Luftdichtheit.

In Modellrechnungen an Gebäuden bestimmter Baualtersstufen kann gezeigt werden, dass hohe Dämmstandards – bezogen auf den Kapitaleinsatz – zu erheblichen Energieeinsparungen führen können. Ob eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung darüber hinaus wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom konkreten Gebäudezustand, vom Nutzerverhalten sowie von den energetischen Zielsetzungen ab.

Die Entscheidung zwischen passiven (dämmenden) und aktiven (lüftungstechnischen) Energiesparmaßnahmen im Rahmen einer Altbaumodernisierung sollte daher auf Grundlage einer qualifizierten Energiebilanz erfolgen. Nur so lassen sich Modernisierungsmaßnahmen mit bestmöglicher Energieeffizienz in Relation zum investierten Kapital bestimmen.

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