Bauschäden durch Pilze und Schwämme

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Holzschäden werden vor allem durch Pilze bzw. Schwämme verursacht. Hierbei spielen Nährsubstrat, ph-Wert und die Feuchtigkeit des Holzes eine wesentliche Rolle. Hinzu kommen Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Eine direkte Lichteinstrahlung ist für das Wachstum von Pilzen und Schwämmen nicht unbedingt erforderlich. Dadurch entsteht eine besondere Gefährdung durch diese Schädlingsgruppe, da Pilze und Schwämme häufig in verdeckten Bereichen wachsen und das Holz soweit zerstören können, dass die Tragfähigkeit unterschritten wird. Ganz typische Befallsbereiche sind z.B. Fußleisten oder Türgewände, bei denen unter einer scheinbar intakten Anstrichoberfläche das Holz bis zum Würfelbruch nahezu vollständig zerstört ist.

Die am häufigsten anzutreffenden pflanzlichen Schädlinge im Altbau sind:

Wird ein Pilzbefall festgestellt, muss als erstes sehr sorgfältig die Art des Pilzes bestimmt werden. Es gibt holzverfärbende Pilze, die die Tragkraft des Holzes schwächen und nur Frischholz befallen. Daneben gibt es holzzerstörende Pilze, wie Weißfäule- oder Braunfäulepilze, die die Zellulose oder das Lignin im Holz abbauen und damit erheblich die Tragfähigkeit von Hölzern beeinträchtigen.

Am gefährlichsten ist ein Befall durch Schwämme, insbesondere dem echten Hausschwamm, der die Fähigkeit besitzt, über große Strecken unbemerkt zu wachsen und sehr widerstandsfähig gegen viele äußere Einflüsse ist. Ist man sich über Art und Umfang des Schädlingsbefalles nicht hundertprozentig sicher, ist in jedem Fall ein erfahrener Fachmann oder eine erfahrene Fachfirma zu Rate zu ziehen. Das Wachstum bestimmter Pilze kann allein schon durch eine geringfügige Temperaturerhöhung oder die Beseitigung der Holzdurchfeuchtung beendet werden.

Andere Befallsarten, insbesondere der Befall mit echtem Hausschwamm, erfordern sehr sorgfältige und umfassende Sanierungsarbeiten, damit der gesamte Befallsherd ausgeräumt und ein Neubefall verhindert wird. Der Befall mit Hausschwamm, ebenso wie der Befall durch Hausbockkäfer und Termiten, ist in nahezu allen Bundesländern in den Bauordnungen als anzeige- und meldepflichtig geregelt. Ein Befall ist unverzüglich den Bauordnungsbehörden anzuzeigen.

Umfassende Hinweise liefert das Merkblatt des WTA (Wissenschaftlich technischer Arbeitskreis für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege): Der echte Hausschwamm sowie die WTA-Merkblätter Baulicher Holzschutz.

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