Sanierung von Schornsteinen
Neue Abgasanlage in alten Kaminen
Zu den grundsätzlichen Überlegungen bei der Erneuerung einer Heizungsanlage gehört zunächst die Entscheidung für das zukünftige Wärmeerzeugungssystem. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu berücksichtigen. Je nach gewähltem System – etwa Gas-Brennwerttechnik, Biomasseanlage oder Wärmepumpe – unterscheiden sich die Anforderungen an eine Abgasanlage erheblich.
Während bei fossil oder biogen betriebenen Wärmeerzeugern weiterhin ein Abgassystem erforderlich ist, entfällt bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen in der Regel der Bedarf an einem Schornstein vollständig. In solchen Fällen stellt sich nicht die Frage der Sanierung, sondern der Stilllegung oder Umnutzung des vorhandenen Kamins.
Eignung bestehender Schornsteine
Gemauerte, einschalige Schornsteine, wie sie in Altbauten üblich sind, sind für moderne Brennwertgeräte meist ungeeignet. Sie wurden ursprünglich für hohe Abgastemperaturen älterer Wärmeerzeuger konzipiert. Bei den heute üblichen niedrigeren Abgastemperaturen von Brennwertanlagen kann es zur Kondensation von Wasserdampf an den Innenwänden kommen. Dies kann zu Durchfeuchtung und Schäden am Mauerwerk führen.
Sanierungsmöglichkeiten und Materialwahl
Um dem vorzubeugen, wird bei weiterem Betrieb einer Feuerstätte in der Regel ein geeignetes Abgasrohrsystem in den vorhandenen Schornstein eingezogen. Je nach System kommen Edelstahl- oder Kunststoffrohre (z. B. aus Polypropylen) zum Einsatz. Kunststoff-Abgassysteme sind bei Brennwertgeräten aufgrund der niedrigen Abgastemperaturen heute weit verbreitet. Die Materialwahl richtet sich nach Temperaturbeständigkeit, Kondensatbeständigkeit und Herstellerzulassung des Wärmeerzeugers.
In manchen Fällen kann es technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein, ein doppelwandiges Edelstahl-Abgassystem außen am Gebäude zu führen. Ist der vorhandene Kamin bereits zweischalig ausgeführt, kann bei bestimmten Niedertemperaturgeräten unter Umständen auf das Einziehen eines zusätzlichen Rohres verzichtet werden, sofern die Eignung im Einzelfall geprüft wird.
Abstimmung mit Behörden und Regelwerken
Alle Maßnahmen sind frühzeitig mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abzustimmen. Für Planung und Ausführung gelten neben der DIN 18160 Abgasanlagen weitere landesrechtliche Regelungen wie die jeweilige Feuerungsverordnung. Maßgeblich sind außerdem die Herstellerangaben des Wärmeerzeugers sowie die Anforderungen an Brandschutz und Kondensatableitung.
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