Lebensdauer von Haustechnikkomponenten
Bestandsaufnahme von Heizungs-, Wasser- und Elektroleitungen
Vor einer Gebäudesanierung sind nicht nur Bestandspläne, Baukonstruktion und Statik, sondern gleichermaßen die verschiedenen Komponenten der Haustechnik im Hinblick auf Zustand, Effizienz und Zukunftsfähigkeit fachkundig zu bewerten. Neben dem Alter spielen dabei der technische Zustand, die Energieeffizienz, die Ersatzteilverfügbarkeit sowie aktuelle gesetzliche Anforderungen eine entscheidende Rolle. Die Beurteilung des Alters der einzelnen Komponenten kann dabei ein wichtiger Hinweis für oder gegen einen Austausch sein, ersetzt jedoch keine fachliche Gesamtbewertung.
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Heizungsanlage
Bei der Heizungsinstallation wird üblicherweise zwischen Wärmeerzeugern und dem Verteilnetz unterschieden. Heizkörper und Heizungsleitungen können – abhängig von Material, Wasserqualität und Wartungszustand – mehrere Jahrzehnte funktionsfähig bleiben. Korrosionserscheinungen oder Undichtigkeiten machen jedoch häufig nach 20 bis 30 Jahren eine Überprüfung oder Teilerneuerung erforderlich.
Wärmeerzeuger weisen technische Lebensdauern von etwa 20 bis 30 Jahren auf. Unabhängig davon kann ein Austausch jedoch aus energetischen oder regulatorischen Gründen sinnvoll oder erforderlich sein. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen bestimmte Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Darüber hinaus arbeiten moderne Wärmeerzeuger deutlich effizienter als ältere Anlagen, sodass sich ein früherer Austausch wirtschaftlich lohnen kann.
Sollen vorhandene Heizkörper wegen ihres guten Zustands beibehalten werden, ist zu prüfen, ob ihre Leistung nach einer energetischen Sanierung noch zur reduzierten Heizlast des Gebäudes passt. Häufig können bestehende Heizkörper weiter genutzt und mit niedrigeren Vorlauftemperaturen betrieben werden. Gegebenenfalls kann auch die Positionierung einzelner Heizflächen angepasst werden, wobei die Wärmeverteilung im Raum sowie bauphysikalische Aspekte zu berücksichtigen sind.
Wasserleitungsnetz
Das Sanitärleitungsnetz wird in der Regel nach 30 bis 50 Jahren erneuert, wobei die tatsächliche Lebensdauer stark vom verwendeten Material, der Wasserqualität und der Wartung abhängt. Verzinkte Stahlleitungen weisen häufig kürzere Nutzungsdauern auf als Kupfer- oder moderne Kunststoff- und Verbundrohrsysteme.
Trinkwasserleitungen sollten ausgetauscht werden, wenn Korrosionsschäden auftreten, hygienische Anforderungen nicht mehr erfüllt werden oder sie das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreicht haben. Maßgeblich sind hierbei unter anderem die Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Bei hoher Wasserhärte können Inkrustationen, also Ablagerungen an der Innenseite der Leitungsrohre, die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Werden lediglich Leitungsteile ersetzt, ist auf materialgerechte Übergänge zu achten, um galvanische Korrosion zu vermeiden. Hierzu können geeignete Übergangsstücke oder Trennsysteme eingesetzt werden.
Die Erneuerung des Warm- und Kaltwasserleitungsnetzes eröffnet unter Umständen die Möglichkeit, die Warmwasserbereitung neu zu organisieren, etwa durch Umstellung von einer dezentralen auf eine zentrale Versorgung. In diesem Zusammenhang kann auch die Einbindung erneuerbarer Energien, beispielsweise über Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, geprüft werden, sofern ein geeigneter Speicher vorgesehen ist.
Elektroinstallation
Für die Elektroinstallation gilt, dass ältere Anlagen häufig nicht mehr den heutigen Sicherheits- und Ausstattungsanforderungen entsprechen. Spätestens nach mehreren Jahrzehnten sollte überprüft werden, ob die Installation den aktuellen Normen, insbesondere den Anforderungen der DIN VDE 0100, genügt. Der Einbau von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ist heute in vielen Bereichen verpflichtend.
Darüber hinaus hat sich der Leistungsbedarf in Wohngebäuden durch den verstärkten Einsatz elektrischer Geräte, digitaler Infrastruktur, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge erheblich erhöht. Im Rahmen einer Sanierung ist daher zu prüfen, ob Leitungsquerschnitte, Absicherungen und Verteileranlagen ausreichend dimensioniert sind oder angepasst werden müssen.
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