Flankendämmung
Verringerung von Wärmebrücken
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder besitzt eine erhaltenswerte Sichtmauerwerkfassade, ist nur eine Innendämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes möglich. Eine Wärmedämmung von innen kann jedoch nur bedingt Wärmebrücken verhindern, da in die Konstruktion eingebundene Bauteile, wie z.B. Trennwände, Decken und Böden, trotz Dämmung mit der kalten Außenwand verbunden bleiben. Um die Wärmebrücken so gering wie möglich zu halten, werden Flankendämmungen eingesetzt.
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Dabei wird die Dämmung mindestens 50 cm entlang der Wand bzw. der Geschossdecke in den Innenraum geführt. Dadurch entsteht jedoch ein unschöner Versatz auf Wand oder Decke. Dämmkeile bringen ebenfalls keine nennenswerte ästhetische Verbesserung. Alternativ kann die Decke eventuell abgehängt oder auch die Innendämmung stärker ausgeführt werden. Dies verringert jedoch die Raumgröße und ist nicht immer möglich.
Auch bei Außendämmungen können Flankendämmungen eine Rolle spielen. Befindet sich oberhalb der gedämmten Gebäudehülle beispielsweise ein unbeheizter und ungenutzter Dachraum und wird deshalb die oberste Geschossdecke nachträglich gedämmt, sollte die Dämmung nicht nur flächig aufgebracht, sondern an den Wandseiten etwa 50 cm hoch gezogen werden, so dass die Wärmebrücke, die über die Außenwand zum kalten Dachraum entsteht, durch die Flankendämmung auf ein Minimum reduziert wird.
Das gleiche gilt für Bauteile, die aus dem Bereich unterhalb der Dämmung kommend nach oben durch das unbeheizte Dachgeschoss weiterführen, wie z.B. Kaminzüge, Giebelwände, durchgehende Innenwände, Treppenhauswände etc. Da sie die Wärme aus den darunter liegenden Räumen in den kalten Dachraum leiten, sind sie als Wärmebrücken wirksam. Zur Verringerung des Wärmeverlustes ist es notwendig, die Dämmung an den genannten Bauteilen etwa 100 cm hoch zu führen.