Bestuhlungen in Publikumsflächen
Absorptionseigenschaften von Stühlen
In Publikumsflächen wird als Reihenabstand etwa 0,9 m, als Stuhlbreite etwa 0,6 m angenommen. Der Schallabsorptionsgrad ist bei Polsterstühlen größer als bei Holzstühlen.
Bei Polstergestühl handelt es sich um eine stoffbezogene Polsterung aus schallabsorbierendem Material (z.B. offenporigem Schaumkunststoff), die sich im Wesentlichen auf die von der sitzenden Person abgedeckten Fläche (Sitz etwa 80 mm dick, Rückenlehne etwa 45 mm dick, offene Armlehnen) beschränkt.
In Räumen für Musikdarbietungen ist diese Beschränkung deshalb erstrebenswert, weil sie sicherstellt, dass sich die Absorptionseigenschaften und damit auch die Nachhallzeit im besetzten und im unbesetzten Zustand weitgehend gleichen. Das ist für die Probenarbeit der Musiker wichtig, damit diese sich auf die im besetzten Saal zu erwartenden akustischen Eigenschaften einstellen können.
Bildnachweis: Johannes Marburg, Berlin