Das novellierte Gebäudeenergiegesetz bietet ab Januar 2024 einige Neuerungen, mit denen der Wärmesektor bis 2045 klimaneutral werden soll.
Bild: Buderus, Wetzlar
Die wichtigsten Neuerungen, Fristen, Ausnahmen und Fördermöglichkeiten
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Für Solarenergie sieht das EEG einen jährlichen Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto) vor
Bild: Baunetz (yk), Berlin
Mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu...
Erste Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)
Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen...
EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024
Die EU-Gebäuderichtlinie „EPBD 2024“ ist nicht nur ein wichtiges Instrument der Europäischen Union, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und deren Dekarbonisierung voranzutreiben, sondern wird auch die Akteure im Bausektor in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich beeinflussen.
Bild: Europäische Union / Etienne Ansotte
Fristen, Sanierungspflichten und Zero-Emission-Standards verändern Planung, Bau und Betrieb grundlegend.
Gebäudeenergiegesetz GEG
Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.
Bild: Baunetz (yk), Berlin
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz und damit ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude.
Zweite Stufe der Bundesimmissionsschutz-Verordnung
Ab 2015 gelten folgende Grenzwerte
Bild: Bundesumweltministrium
Am 1. Januar 2015 trat die zweite Stufe der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gelten...
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