Untertritt
Bei der traditionellen, gestemmten Wangentreppe mittels senkrechter Setzstufe und horizontaler Trittstufe gibt es mehrere Möglichkeiten der Ausbildung der Stufenvorderkante (auch Stufenstirn genannt).
Generell bei allen Treppen wird als Untertritt die Überlappungstiefe von zwei übereinanderliegenden Stufen gleichgesetzt.
Der Untertritt sollte nach U. Reitmayer nicht mehr als 50 mm haben, da er sonst zur Stolperfalle wird.
Bildnachweis: Treppen in handwerklicher Konstruktion
- Tritt und Setzstufe werden mittels Gehrung als stabile Stufenkante ausgebildet
- bei sehr steilen Treppen wurde versucht durch Zurücksetzen des Stellbretts = Setzstufe die Auftrittfläche möglichst zu vergrößern
- ebenso kann durch Schrägstellung der Setzstufe die Auftrittsfläche der Trittstufe vergrößert werden
- die Setzstufe wird komplett weg gelassen
Generell bei allen Treppen wird als Untertritt die Überlappungstiefe von zwei übereinanderliegenden Stufen gleichgesetzt.
Der Untertritt sollte nach U. Reitmayer nicht mehr als 50 mm haben, da er sonst zur Stolperfalle wird.
Bildnachweis: Treppen in handwerklicher Konstruktion